- Pressemitteilung Strafsachen vom 20. April 2012
Strafverfahren gegen Thomas Str. wegen Missbrauchs von Wegstreckenzählern, Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug u. a. (Tachomanipulation)
Die 2. Strafkammer des Landgerichts München I hat in dem Strafverfahren gegen Thomas Str. (41) wegen Missbrauchs von Wegstreckenzählern, Beihilfe zum Betrug u. a. am 20.04.2012 nach einer vorausgegangenen Verständigung der Prozessbeteiligten (§ 257 c StPO) das Urteil verkündet.
Der Angeklagte wurde wegen Missbrauchs von Wegstreckenzählern in 23 tatmehrheitlichen Fällen, hiervon in drei Fällen tateinheitlich mit Beilhilfe zum Betrug, in Tatmehrheit mit Beihilfe zum Betrug
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren 6 Monaten
verurteilt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Nötzel
VRiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
