- Pressemitteilung Strafsachen vom 18. Mai 2012
Strafverfahren gegen Karlheinz Schr. wegen Steuerhinterziehung
Der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts München hat mit Beschluss vom 18.05.2012 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Augsburg vom 14.05.2012 gegen den Beschluss des Landgerichts Augsburg vom 14.05.2012, mit welchem der Haftbefehl gegen Karlheinz Schr. (78) gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde, als unbegründet verworfen.
Die Haftentlassung kann erst erfolgen, wenn die Personaldokumente des Angeklagten sowie die angeordnete Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000.- Euro hinterlegt sind. Auf die Frage, ob und/oder wann dies der Fall sein wird, hat das Gericht keinen Einfluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Justizpressestelle den Senatsbeschluss vom 18.05.2012 aus Rechtsgründen, vor allem zum Schutz der Persönlichkeit des Angeklagten während des laufenden Verfahrens, nicht, auch nicht in geschwärzter Fassung, herausgeben wird. Von diesbezüglichen Nachfragen bitte ich daher Abstand nehmen zu wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Nötzel
VRiOLG bei dem OLG München
Leiterin der Justizpressestelle bei dem Oberlandesgericht München
