Weitere Verfahren bei anderen Gerichten
Das Oberlandesgericht Bamberg ist für Entscheidungen über Rechtsbeschwerden aufgrund des Wirtschaftsstrafgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten auch für die Bezirke des Oberlandesgerichts Nürnberg und München zuständig.
Das Oberlandesgericht Nürnberg ist nach § 35 Nr. 7 der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz als Schifffahrtsobergericht für die Schifffahrtsgerichte im Freistaat Bayern (einschließlich der Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen) zuständig.