Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren
Geschäftsaufgabe:
Richterliche Aufgaben nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (Kap-MuG) einschließlich etwaiger sofortiger Beschwerden gegen Zurückweisungen von Musterfeststellungsanträgen gemäß § 1 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 KapMuG.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite
- Daten und Fakten [intern]
unter "Das Oberlandesgericht München - Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.
