Ersuchter Richter als Güterichter
Beim Oberlandesgericht München sind Güterichter im Sinn von §§ 525, 278 Abs. 5 Satz 1 ZPO bestimmt, die als ersuchte Richter bei einer Güteverhandlung die Grundsätze und Methoden der Mediation einsetzen (gerichtsinterne Mediation).
Weitere Informationen zur Zuständigkeit ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, den Sie einschließlich der einzelnen Nachträge auf der Seite
- Daten und Fakten [intern]
unter "Das Oberlandesgericht München - Geschäftsverteilungsplan" aufrufen können.
