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Oberlandesgericht Nürnberg

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Portal > Gerichte > OLG > Nürnberg > Aktuelles - Letzte Änderung: 09.03.2012


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6. - Seiteninhalt

Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg

Ansprechpartner der Justiz für Journalisten und Medien

Bitte beachten: Die auf dieser Seite genannten Telefaxnummern und E-Mail-Adressen dienen nur der Erreichbarkeit der Pressestellen. Über diese Anschlüsse können keine Schreiben, Schriftsätze oder Anträge in laufenden oder neuen Verfahren an die Gerichte gesandt werden. Für Verfahrensanträge steht eine besondere Telefaxnummer zur Verfügung. Über E-Mail können nach der geltenden Rechtslage z.Z. noch keine wirksamen Verfahrensanträge gestellt werden!
Merkblatt für die Bildberichterstattung [intern]

Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg

Die Justizpressestelle des Oberlandesgerichts ist zuständig für sämtliche Behörden der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgerichte, Landgerichte, Oberlandesgericht, Staatsanwaltschaften) im Oberlandesgerichtsbezirk mit Ausnahme der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (zu dieser siehe unten).

Pressesprecher

Thomas Koch
Richter am Oberlandesgericht
- Leiter der Justizpressestelle -
Tel: (0911) 321 2342
Fax-Nr. (0911) 321 2598; ersatzweise: (0911) 321 2560
justizpressestelle@olg-n.bayern.de [email]

Mitarbeiter in der Geschäftsstelle

Corinna Mayer
Justizangestellte
Tel: (0911) 321 2330;
Fax: (0911) 321 2598; ersatzweise: (0911) 321 2560
corinna.mayer@olg-n.bayern.de [email]

Vertreter des Justizpressesprechers

Dr. Markus Bader
Richter am Landgericht
Tel. (0911) 321 2673
(1. Vertreter)

Dr. Jana Nojack
Richterin am Amtsgericht
Tel. (0911) 321 1941
(2. Vertreter)

Dr. Martin Strößenreuther
Richter am Oberlandesgericht
Tel. (0911) 321 2269
(3. Vertreter)


Im Fall der Verhinderung oder der Abwesenheit des Justizpressesprechers Thomas Koch werden die Vertreter in der oben genannten Reihenfolge tätig.

Hinweise zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der Justizpressestelle

Die Justizpressestelle beim Oberlandesgericht Nürnberg ist für alle Gerichte und für die Staatsanwaltschaften Amberg, Ansbach, Regensburg und Weiden zuständig. Räumlich erstreckt sich ihre Zuständigkeit somit auf die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz sowie die niederbayerischen Amtsgerichtsbezirke Kelheim und Straubing. Innerhalb dieser räumlichen Zuständigkeit ist sie (nur) für den Bereich der "Ordentlichen Gerichtsbarkeit" zuständig (d.h. insbesondere Zivilrecht, Strafrecht, Familienrecht, Freiwillige Gerichtsbarkeit einschl. Grundbuch, Register, Vormundschafts- und Nachlassgericht, Zwangsvollstreckung).

Für Anfragen zu strafrechtlichen Verfahren im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ist bis zur Anklageerhebung (Tätigkeit von Staatsanwaltschaft und Polizei) deren Pressesprecherin zuständig.



Weitere Justizpressestellen in Bayern:




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