22. Dezember 2010 - Pressemitteilung 45/10
Amtsgericht Nürnberg: Termin im Strafverfahren wegen Verletzung der Antragspflicht, Bankrott u. a. abgesetzt
Das Amtsgericht Nürnberg hat in einem Strafverfahren wegen Verletzung der Antragspflicht, Bankrott u. a. im Zusammenhang mit der Tatjana Gsell Holding GmbH den für Donnerstag, den 23. Dezember 2010, 11.00 Uhr, SS 619 vorgesehenen Termin abgesetzt, weil der Angeklagte erkrankt sein soll. Neuer Termin soll auf Mittwoch, den 23. Februar 2011, 11.00 Uhr bestimmt werden. Der Sitzungssaal wird noch bekannt gegeben.
Thomas Koch
Richter am Oberlandesgericht
Justizpressesprecher
