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Amtsgericht Aschaffenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Aschaffenburg ist zuständig für den gesamten Amtsgerichtsbezirk Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau.

Das Grundbuch ist aufgeteilt in Gemarkungen, die nicht identisch mit den Gemeinden des Amtsgerichtsbezirks Aschaffenburg sind.

Bitte beachten Sie:

  • Die Hausanschrift des Grundbuchamts lautet: Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg.
  • Für die Erteilung von Grundbuchauszügen beachten Sie bitte die unter "Grundbuchauszug" hinterlegten Informationen (siehe unten).

Hinweis für Postsendungen:

Schriftliche Anträge oder Unterlagen für das Grundbuchamt können nur in den Briefkasten im Hauptgebäude in der Erthalstraße 3 eingeworfen oder an die untenstehende Postanschrift übersandt werden. Am Gebäude in der Weißenburger Straße 20-22 befindet sich für das Grundbuchamt kein Briefkasten.

Zur Vermeidung von Nachteilen empfiehlt es sich rangwahrende bzw. fristgebundene Anträge nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung persönlich im Grundbuchamt abzugeben.


Erreichbarkeit

Sprechzeiten

Wir sind telefonisch für Sie erreichbar:
montags - freitags von 08:00 bis 12:00

Termine für eine persönliche Vorsprache können (ausschließlich) telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Telefon: 06021 / 398-5419
Telefax: +499621962410547



E-Mail: Poststelle.GBA@ag-ab.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Bei Anforderungen von Grundbuchauszügen oder sonstigen schriftlichen Anträgen senden Sie bitte ein Schreiben mit Unterschrift per Post oder Fax. Anträge ohne Unterschrift können vom Grundbuchamt nicht bearbeitet werden.



Anschrift
Amtsgericht Aschaffenburg
-Grundbuchamt-
Weißenburger Straße 20-22
63739 Aschaffenburg (Hausanschrift)

Amtsgericht -Grundbuchamt-
Postfach 101349
63709 Aschaffenburg (Postanschrift)

Einsicht

Einsichtsberechtigt in das Grundbuch ist folgender Personenkreis

  • Eigentümer der Grundstücke
  • Eingetragene Gläubiger von Grundpfandrechten
  • Berechtigte von in Abteilung zwei des Grundbuchs eingetragenen Lasten
  • Behörden zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben

unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses nach vorheriger Terminsabsprache.


Sollten Sie nicht zu dem obigen Kreis gehören, bringen Sie bitte zur Einsichtnahme eine Vollmacht des eingetragenen Eigentümers mit.


Die Einsichtnahme in das Grundbuch ist kostenlos.

Grundbuchauszug

Dem vorstehend unter "Einsicht" genannten Personenkreis kann ein Grundbuchauszug erteilt werden.
Diesen können Sie folgendermaßen beantragen:

  • schriftlich (per Post oder Fax) mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses zur Vermeidung von Wartezeiten vor Ort; der Grundbuchauszug wird Ihnen zugesendet. Nutzen Sie hierzu bitte diesen Antrag.
  • persönlich unter Vorlage Ihres Personalausweis oder Reisepasses. Beachten Sie bitte folgendes: Grundbuchauszüge können nur noch in der Rechtsantragstelle, Justizgebäude Schlossplatz 7, Erdgeschoss beantragt und erteilt werden. Es muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Folgende Kosten fallen an:
  • Die Kosten für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug betragen 10 Euro
  • Die Kosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug betragen 20 Euro

Hinweis

Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Mit diesen Dienstleistungsanbietern hat das Grundbuchamt nichts zu tun. Das dort fällige Bearbeitungsentgelt ist oft deutlich höher als die tatsächlich anfallenden Gerichtsgebühren.