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Kontakt

Telefon: 0951 / 833-0

Telefax: 0951 / 833-2070

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


E-Mail: poststelle@ag-ba.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Einreichung von Dokumenten auf elektronischem Weg

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an ag-bamberg@egvp.de-mail.de,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...


Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.ejustice.bayern.de  


Anschriften:
Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg (Postanschrift)
96045 Bamberg (Großkundenanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der barrierefreie Zugang ist im Foyer beschildert: Er befindet sich links neben der Treppe.
Bitte die Klingel benutzen und die Tür vom Wachtmeister in der Pforte öffnen lassen.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner


Zahlungen
Es wird darauf hingewiesen, dass

a) Vorschusszahlungen erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch das Gericht und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden sollten;
b) eine Teilnahme am Lastschriftverfahren möglich ist.

Die zur Zahlung notwendigen Daten entnehmen Sie bitte dem erhaltenen Schreiben.

Bitte beachten Sie außerdem folgende Hinweise:
Aufgrund Verordnung dürfen in Bayern Schecks als Zahlungsmittel seit dem
01. November 2016 nicht mehr angenommen werden, es sei denn die Scheckzahlung ist durch eine Rechtsvorschrift gestattet (z.B. § 69 Abs. 2 ZVG – Bietersicherheit in Zwangsversteigerungsverfahren).
Zahlungen sind grundsätzlich unbar vorzunehmen.

Dies kann wie folgt geschehen:

  • Einzahlung oder Überweisung auf ein Konto der Landesjustizkasse Bamberg
  • Erteilung einer Einzugsermächtigung an die Landesjustizkasse Bamberg von einem Inlandskonto
  • Verwendung eines Gerichtskostenstemplers (falls vorhanden)

Geben Sie bei Einzahlung oder Überweisung, Erteilung einer Einzugsermächtigung, bitte unbedingt das Gericht und die Sache genau an; ferner das gerichtliche Aktenzeichen soweit es Ihnen bekannt ist. Nur dann ist eine Zuordnung der Zahlung möglich!


Bankverbindung der Landesjustizkasse Bamberg
für die Einzahlung von Kostenvorschüssen, Gebühren und Geldauflagen:

Bayern LB München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Landesjustizkasse Bamberg 


Film- und Fernsehaufnahmen staatseigener Gebäude und Anlagen durch Einsatz von Drohnen

Für Film- und Fernsehaufnahmen ist eine Drehgenehmigung erforderlich. 

Diesbezüglich sind Ansprechpartner der Direktor und der stellvertretende Direktor des Amtsgerichts Bamberg. 

Bei Bedarf bitte die entsprechende Anfrage per E-Mail an die Behörde richten. 

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag - Donnerstag:
8:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 Uhr

Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Bitte beachten Sie die nachfolgenden abweichenden Öffnungs- oder Sprechzeiten:

Rechtsantragstelle:

Die Rechtsantragstelle ist Montag bis Freitag von 9 - 12 Uhr besetzt.

Für dringende Angelegenheiten (z.B. Antrag auf einstweilige Verfügung, Arrest oder einstweilige Anordnung u. a.) stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. 

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.