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Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 08821 / 928-0
Telefax: 08821 / 928-100

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

E-Mail: poststelle@ag-gap.bayern.de 

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nichtformbedürftige Mitteilungen zu übersenden. Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei diesem Gericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.

Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Dies ist per E-Mail nicht möglich.

Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Erteilung von Grundbuchauszügen sowie auch der Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins nicht per E-Mail bei Gericht eingereicht werden kann. Hierfür ist stets ein schriftlicher Antrag mit Unterschrift erforderlich. 

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden 

- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

- mittels De-Mail an:  ag-garmisch-partenkirchen@egvp.de-mail.de ,

- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente

 https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://justiz.bayern.de/ejustice/eRV .

Bitte beachten Sie, dass in Grundbuchsachen der Übermittlungsweg über den elekronischen Rechtsverkehr noch nicht eröffnet ist. 

Anschrift:
Amtsgericht Garmisch - Partenkirchen
Rathausplatz 11
82467 Garmisch-Partenkirchen

Barrierefreier Zugang:
Der Eingang zum Gebäude ist barrierefrei über eine Rampenanlage zu erreichen. Bis zum 2. Stockwerk ist ein Aufzug vorhanden. Der 3. Stock ist nur mit weiterer Hilfe erreichbar. Bitte bei der Pforte melden.

Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Rathausparkplatz, entlang der Schnitzschulstraße, der Ludwigstraße sowie im Parkhaus Ecke Jahnstraße/Badgasse. Beim Amtsgericht selbst bestehen keine Parkmöglichkeiten.

Öffentliche Verkehrsmittel: 
Bus bis Rathausplatz, von dort nur über die Kreuzung.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Allgemein:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung.

Zur Aufnahme eines Antrags bitten wir Sie, mindestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit vorzusprechen. Danke!

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.