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Amtsgericht Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 0831 / 20300
Telefax: 0831 / 203132

E-Mail:
poststelle@ag-ke.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Anschriften:
Amtsgericht Kempten
Residenzgebäude
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten (Allgäu) (Hausanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der Zugang ist über den den Haupteingang auf der Südseite des Gebäudes möglich. Im Treppenhaus befindet sich ein Aufzug. Bitte folgen Sie den Hinweisschildern.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Elektronischer Rechtsverkehr:

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg  eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente
• mittels De-Mail an ag-kempten-allgaeu@egvp.de-mail.de

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der  Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Für Besuche, denen keine gerichtlichen Ladungen zugrunde liegen, gelten folgende Hinweise: 

Unabhängig von den Sprechzeiten wird dringend empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren und dabei auch die Frage zu klären, ob und welche Unterlagen mitgebracht werden sollen. Oft genügt dann schon eine schriftliche Einreichung ohne eine persönliche Vorsprache. Damit vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und unter Umständen weitere zeitaufwändige Termine. Dies führt insgesamt zu einer Beschleunigung der Behandlung Ihres Anliegens. 

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr 

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.