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Amtsgericht Landsberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 08191 / 108-0
Telefax: 08191 / 108-222

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

E-Mail: poststelle@ag-ll.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


De-Mail: ag-landsberg@egvp.de-mail.de

Hinweis:

Beim Amtsgericht Landsberg am Lech ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) für Verfahren nach der ZPO und dem FamFG, sowie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Zu den so genannten sicheren Übermittlungswegen, über die im Rahmen des ERV elektronische Dokumente ohne Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur formwirksam an die Justiz übermittelt werden können, zählt dabei auch der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Anschriften:
Amtsgericht Landsberg am Lech
Lechstraße 7
86899 Landsberg am Lech

Barrierefreier Zugang:
Behindertengerechter Zugang über den Parkplatz des Rückgebäudes. Zufahrt über Lechstraße nach vorheriger Anmeldung in der Wachtmeisterei (Glocke an der Schranke)

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 15:00 Uhr


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
 
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.