Rechtsantragstelle
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Postanschrift:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle
Pacellistraße 5
80315 München
Adresse:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle Pacellistraße
Zimmer B 213
80333 München
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
08:30 bis 11:30 Uhr
Am Mittwoch ist die Rechtsantragstelle geschlossen!
Hinweis: Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigen Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden. Bitte beachten Sie die Informationen im Bereich 'Wichtige Hinweise'
Hinweis: In der Rechtsantragstelle findet keine Rechtsberatung statt.
An der Rechtsantragstelle Pacellistraße werden weiterhin ohne Termin nur Eilfälle zu Protokoll genommen.Für andere Anträge / Klagen / Erklärungen werden bis auf Weiteres Termine vergeben.
Beratungshilfe kann weiterhin grundsätzlich nur schriftlich beantragt werden, jedoch besteht auch hierfür die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.
Formulare und Informationen zu Beratungshilfe finden sie HIER
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte zu den Telefonzeiten an die Rechtsantragstelle (Tel: 089 / 5597-3719). Diese sind Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie Mittwoch von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr. Freitags ist die Rechtsantragstelle je nach personeller Verfügbarkeit von 08:00 Uhr - 11:30 Uhr erreichbar.
Wenn Sie einen Antrag für Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz stellen möchten, ist dies, neben der persönlichen Antragsaufnahme zu den Öffnungszeiten, weiterhin auch schriftlich möglich. Dazu stehen Ihnen untenstehende Formulare, zum Download und Ausfüllen zu Hause, zur Verfügung. Bitte übersenden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post oder werfen es in den Hausbriefkasten am Eingang des Justizgebäudes Pacellistraße 5 ein.
Formulare und Ausfüllhinweise zum Antrag auf Prozess-/ Verfahrenskostenhilfe finden Sie auf unserer Internetseite unter Aufgaben/ Zivilverfahren/ weitere Informationen.
Wenn Sie einen Antrag auf Mahnbescheid stellen möchten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit über https://www.online-mahnantrag.deZuständigkeit
- Aufnahme von Anträgen und Erklärungen in Zivilverfahren (z.B. allgemeine Zivil-, Verkehrszivil- und Mietverfahren)
- Aufnahme von Anträgen für Mahnverfahren
- Anträge für Familienverfahren
- Aufnahme von Anträgen in Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungsverfahren für Minderjährige
- Anträge für Wohnungseigentumsverfahren
- Aufnahme von Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Verfahren nach dem Beratungshilfegesetz
Wichtige Hinweise
Die Rechtsantragstelle Pacellistraße erteilt keine Rechtsberatung und ist für folgende rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig:
- Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungssachen für Volljährige. Wenden Sie sich bitte hierzu an die zuständige Betreuungsstelle
- Zwangsvollstreckungssachen. Wenden Sie sich bitte hierzu an die Rechtsantragstelle Infanteriestraße (siehe unten)
Wie komme ich hin?
- S-Bahnlinien S1-S8 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- U-Bahnlinien U4/U5 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 16/17/18/20/21/27 - Haltestelle Karlsplatz (Stachus) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Tram Linie 19 - Haltestelle Lenbachplatz (von dort 2 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Maxburgstraße 4 / Pacellistraße 5 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Pacellistraße 5
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Postanschrift:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle
Infanteriestraße 5
80325 München
Adresse:
Amtsgericht München
Rechtsantragstelle Infanteriestraße
Infanteriestraße 5
80797 München
Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag - Dienstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Donnerstag - Freitag:
08:30 - 11:30 Uhr
Mittwoch geschlossen!
Hinweis: Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigen Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden.
Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3120
Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.Zuständigkeit
- Aufnahme eines Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- Aufnahme eines Zwangsvollstreckungsauftrages an den Gerichtsvollzieher
- Anträge auf Freigabe von Arbeitseinkommen oder pfändbarer Sozialleistungen vom gepfändeten Konto
- Rechtsmittel gegen Vollstreckungsmaßnahmen
- Anträge auf Gewährung von Vollstreckungs- und Räumungsschutz
- Anträge auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
- Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung
Bitte beachten Sie: Eine Antragsaufnahme erfolgt nur für Vollstreckungsmaßnahmen eines Vollstreckungsgerichts bzw. Gerichtsvollziehers.
Grundsätzlich sind Anträge zu Vollstreckungsmaßnahmen anderer Behörden (z.B. Finanzamt, Hauptzollamt, Kassen- und Steueramt) direkt bei der jeweiligen Behörde zu stellen.
Wichtige Hinweise
Die Rechtsantragstelle Infanteriestraße erteilt keine Rechtsberatung und ist für folgende rechtliche Angelegenheiten nicht zuständig:
- Zivilprozesssachen (z.B. Drittwiderspruchs- und Vollstreckungsabwehrklagen)
- Familiensachen
- Beratungshilfe
- Vormundschafts-, Pflegschafts- und Unterbringungssachen für Minderjährige
Die Rechtsantragstelle Infanteriestraße ist ebenfalls nicht zuständig für:- Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungssachen für Volljährige. Wenden Sie sich bitte hierzu an die zuständige Betreuungsstelle
- Insolvenz- und Zwangsversteigerungssachen
Organisation der Rechtsantragstelle Infanteriestraße- Werdende Mütter und erheblich Behinderte werden allen anderen Besuchern vorgezogen.
- Bei großem Andrang kann eine Antragsaufnahme, selbst bei rechtzeitigen Erscheinen, am gleichen Tag nicht gewährleistet werden.
- Die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung setzt vorraus, dass Sie die erforderlichen Sachangaben sofort machen können und alle notwendigen Unterlagen bei der Antragsaufnahme vorlegen.
Wie komme ich hin?
- U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
- Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
- Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
- Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
- Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft
Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.
Eingang Justizgebäude Infanteriestraße 5
Weitere Informationen
- Merkblatt zur Rechtsantragsstelle
- Merkblatt zum Räumungsschutz
- Merkblatt zur Erhöhung der Pfandfreigrenze
- Merkblatt zum P-Konto
- http://www.bag-sb.de/newsticker/n/wwwmeine-schuldende/ Informationen zur Frage "Was mache ich mit meinen Schulden?" finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend [extern] sowie der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung