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Amtsgericht Neu-Ulm

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Gerichtsvollzieher

Aufgaben der Gerichtsvollzieher

Die Gerichtsvollzieher sind sachlich zuständig für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen der Schuldner. Dies sind insbesondere:

  • Durchführung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
  • Zustellung von Schriftstücken
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher Offenbarungseid) und Verhaftungen in diesem Rahmen
  • Räumung von Wohnraum und Gewerberäumen
  • Versteigerung von beweglichem Vermögen
  • Wegnahme von Sachen und Personen
Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich nach dem Wohnsitz des Schuldners. Genauere Auskunft über die örtliche Zuständigkeit der nachstehend aufgeführten Gerichtsvollzieher erhalten Sie bei der


Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Schützenstraße 60
89231 Neu-Ulm

Telefon: 0731 / 70793-131
Telefax: 0731 / 70793-112

Sprechzeiten:
Montag - Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr

Gerichtsvollzieher am Amtsgericht Neu-Ulm finden Sie hier:
https://gerichtsvollzieher.justizregister.bayern.de/

Formular: Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher:
https://www.bmj.de/DE/service/formulare/form_zwangsvollstreckung/form_zwangsvollstreckung_node.html


Erläuterung zum P-Konto (Pfändungsschutzkonto):
https://www.test.de/Pfaendungsschutzkonto-Schuldner-muessen-jetzt-handeln-4301256-0/

P-Konto

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https://www.justiz-auktion.de/