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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: +49 8441 756 0
Telefax: +49 9621 96241 0470

E-Mail: poststelle@ag-paf.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

mittels eines besonderen elektronischen Postfach

- mittels De-Mail: ag-pfaffenhofen-an-der-ilm@egvp.de-mail.de

- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente


Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice.


De-Mail: ag-pfaffenhofen-an-der-ilm@egvp.de-mail.de


Anschriften:
Amtsgericht Pfaffenhofen a.d. Ilm
Ingolstädter Straße 45
85276 Pfaffenhofen (Hausanschrift)

Postfach 1644
85266 Pfaffenhofen (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Ein Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Der Behinderteneingang befindet sich auf der linken Seite des Gebäudes.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Ansprechpartner für Drehgenehmigungen:
Direktor


Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Außerhalb dieser Öffnungszeiten werden nur fristgebundene Angelegenheiten angenommen.

Eingänge auf Faxgeräten, in Briefkästen sowie in elektronischen Postfächern können am Wochenende (ab Freitag um 12:00 Uhr) und an dienstfreien Tagen aus organisatorischen Gründen nicht gesichtet werden. Die Übermittlung von Eilanträgen im Rahmen des Bereitschaftsdienstes ist mit dem Bereitschaftsrichter abzustimmen.


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


Wegen Teilzeitbeschäftigung, Gleitzeit und Terminen empfiehlt sich eine Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter, bevor Sie uns persönlich aufsuchen. Bitte beachten Sie dabei die in Ihrem Schreiben bzw. die bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren genannte Durchwahlnummer und halten Sie – soweit möglich – die Geschäftsnummer bzw. das Aktenzeichen bereit.


Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.