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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

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Telefon: +499613000-0

Angaben zu Durchwahlmöglichkeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren. Betätigen Sie hierzu nacheinander die Schaltflächen „Aufgaben“, „Verfahrensübersicht“  und dann die Schaltflächen zu den jeweiligen Verfahrensarten. 


E-Mail: poststelle.verwaltung@ag-wen.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Anschriften:
Amtsgericht Weiden i.d.OPf.
Ledererstraße 9
92637 Weiden i.d.OPf. (Hausanschrift)
Postfach 2751
92617 Weiden i.d.OPf. (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
An der Rückseite des Justizgebäudes stehen in der Söllnerstraße Parkplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung. Von dort gelangen Sie barrierefrei über den Personaleingang, welcher sich an der nordöstlichen Gebäudeseite ebenfalls in der Söllnerstraße befindet, ins Justizgebäude. Sie gelangen ebenerdig bzw. mit dem Aufzug in sämtliche Diensträume und Sitzungssäle.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Öffnungs- und Sprechzeiten

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12:30 Uhr

Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen. 

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.


Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die  elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg

eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• mittels De-Mail an ag-weiden-in-der-oberpfalz@egvp.de-mail.de,

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente:

  https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec....


Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der

Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums

der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.