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Landgericht Bamberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 0951 / 833-0
Telefax: 0951 / 833-1650


E-Mail: poststelle@lg-ba.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Anschrift:
Landgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Schwerbehindertenparkplätze im Innenhof (Zufahrt Franz-Ludwig-Straße); im Bereich der Schwerbehindertenparkplätze rollstuhlgerechter ebenerdiger Zugang mit automatischer Türe und Aufzug; Kontaktaufnahme mit Pforte jeweils über die videoüberwachte Sprechanlage an der Innenhofschranke bzw. die Sprechnanlage am Eingang zum Aufzug (Tür mit Rollstuhlfahrer-Symbol); ein behindertengerechtes WC befindet sich im Untergeschoss Zimmer U.214

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Bitte beachten Sie, dass auf den Parkplätzen unmittelbar vor dem Gericht nur eine Höchstparkdauer von 2 Stunden zugelassen ist. Diese Parkplätze sind auch gebührenpflichtig.

Die Parkplätze in den angrenzenden Straßen sind überwiegend Bewohnern vorbehalten.

Das nächste Parkhaus befindet sich in der Schützenstraße - Parkhaus Zentrum Süd.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die  elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
  • mittels De-Mail an lg-bamberg@egvp.de-mail.de,
  • über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente, das Sie hier finden.

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 und 13:45 bis 15:15 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr


Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Während der Dauer von Verhandlungen ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.