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Landgericht Kempten

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Kontakt

Telefon: 0831 / 203-00
Telefax: +49/9621/96241-1422 (Verwaltung)
               +49/9621/96241-1431 (Zivilabteilung)
               +49/9621/96241-1427 (Strafabteilung)

Bei den Faxnummern handelt es sich um Servernummern, weswegen nicht die Vorwahl von Kempten gilt.

E-Mail: poststelle@lg-ke.bayern.de

Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Anschriften:
Landgericht Kempten
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten (Allgäu) (Hausanschrift)
Residenzplatz 4-6
87435 Kempten (Allgäu) (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der Zugang ist durch den Haupteingang möglich. Ein Aufzug befindet sich sowohl auf der Südseite (Haupteingang) als auch auf der Nordseite des Gebäudes. Bitte folgen Sie den Hinweisschildern.

Anfragen der Presse und der Medien (siehe auch unter 'Presse'):
Telefon: 0831 / 203 264
Telefax: +49 / 9621 / 96241-1422
E-Mail: pressestelle@lg-ke.bayern.de

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Hinweis:

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist in der bayerischen Justiz in Zivil-, FamFG- und Registersachen, sowie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren seit dem 1. Januar 2019 flächendeckend eröffnet.
Zu den sicheren Übermittlungswegen, über die im Rahmen des ERV elektronische Dokumente ohne Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur formwirksam an die Justiz übermittelt werden können, zählt dabei auch der Postfach- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Die De-Mail Adresse des Landgerichts Kempten lautet:

Öffnungs- und Sprechzeiten

Für Besuche, denen keine gerichtlichen Ladungen zugrunde liegen, gelten folgende Hinweise: 

Unabhängig von den Sprechzeiten wird dringend empfohlen, vorab einen Termin zu vereinbaren und dabei auch die Frage zu klären, ob und welche Unterlagen mitgebracht werden sollen. Oft genügt dann schon eine schriftliche Einreichung ohne eine persönliche Vorsprache. Damit vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und unter Umständen weitere zeitaufwändige Termine. Dies führt insgesamt zu einer Beschleunigung der Behandlung Ihres Anliegens. 


Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr


In Sonder- oder Eilfällen dürfen Sie sich wegen eines notwendigen Einlasses gerne auch außerhalb dieser Sprechzeiten an den Wachtmeisterdienst wenden.

Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.