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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Zugang zu den bayerischen Gerichten und Staatsanwaltschaften ist nicht allgemein eröffnet. Die elektronische Kommunikation ist nur bei den folgenden bayerischen Gerichten in den jeweils genannten Verfahrensbereichen zugelassen:

  •  bei den Registergerichten für die elektronische Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters samt elektronisch geführter Registerordner sowie für die elektronische Führung des Vereinsregisters,
  •  beim Präsidenten des Oberlandesgerichts München für das Abrufverfahren aus den bei den Registergerichten elektronisch geführten Registern und Registerordnern,
  •  beim Präsidenten des Oberlandesgerichts München für die Abwicklung und Genehmigung des elektronischen Abrufverfahrens in Grundbuchsachen,
  •  bei dem Landgericht Landshut in Verfahren nach der Zivilprozessordnung sowie nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Landgericht Landshut hat dementsprechend zum 01.12.2014 den elektronischen Rechtsverkehr in Zivilsachen etc. eröffnet. Damit wurde für die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit geschaffen, Klagen, Anträge und sonstige Dokumente elektronisch bei Gericht einzureichen.

Im März 2015 hat das Landgericht Landshut in einem weiteren Schritt die Umstellung der Aktenführung in Zivilprozessen auf die elektronische Akte (E-Akte) begonnen. Nach und nach werden sämtliche Zivilkammern des Landgerichts in die Pilotierung einbezogen werden. Ziel ist es, online eingereichte Klagen bis zur Online-Zustellung des Urteils durchgängig elektronisch zu bearbeiten.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,

• mittels De-Mail an: lg-landshut@egvp.de-mail.de

• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente:
https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rec...

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit derJustiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriumsder Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (Allgemeine Informationen, Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise etc.) finden Sie hier:
Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz zum elektronischen Rechtsverkehr