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Landgericht Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Verfahrensübersicht

Hier finden Sie die Beschreibung der Verfahren, die bei diesem Gericht bearbeitet werden.

Zuständigkeiten

Das Landgericht Landshut ist im Wesentlichen für folgende Verfahren zuständig:

  • erstinstanzliche Zivilsachen bei einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro;
  • Berufungen gegen Urteile der Zivilrichter der Amtsgerichte Landshut, Erding, Freising, Landau a. d. Isar und Eggenfelden, wenn der Streitwert 600 Euro übersteigt;
  • Beschwerdeverfahren in Zivil- und Strafsachen;
  • Beschwerdeverfahren in Freiheitsentziehungssachen und der von den Betreuungsgerichten entschiedenen Sachen (für weitere Beschwerdeverfahren in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG das Oberlandesgericht München zuständig);
  • erstinstanzliche Strafverfahren von besonderer Bedeutung, insbesondere Kapitalverbrechen;
  • erstinstanzliche Wirtschaftsstrafsachen - hierzu zählen auch Steuer- und Zollstrafsachen - von besonderer Bedeutung, insbesondere, wenn eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist.
  • Der Zuständigkeitsbereich umfasst hier auch die Bezirke der Landgerichte Deggendorf und Passau.
  • Berufungen gegen Urteile der Strafrichter und der Schöffengerichte der Amtsgerichte Landshut, Erding, Freising, Landau a. d. Isar und Eggenfelden;
  • Strafvollstreckungssachen

Hierfür sind bei dem Landgericht Landshut eingerichtet:
  • neun Zivilkammern,
  • zwei Kammern für Handelssachen,
  • eine Kammer für Baulandsachen,
  • sechs Strafkammern,
  • eine Jugendkammer und
  • eine Strafvollstreckungskammer.

Serviceeinheiten

Serviceeinheiten sind für die folgenden Bereiche vorhanden:

Verwaltung

  • Präsidialgeschäftsstelle
    Zimmer 512
    Telefon: 0871 / 84-1402
    Telefax: 09621 96241 0577
  • Vorbereitung von Apostillen und Legalisationen
    Zimmer 519
    Telefon: 0871 / 84-1418
    Telefax: 09621 96241 0580
  • Angelegenheiten der Rechtsreferendare
    Zimmer 519
    Telefon: 0871 / 84-1111
    Telefax: 09621 96241 0580

Zivilsachen
Eine Auflistung der Serviceeinheiten inklusive Telefon- und Telefaxnummern finden sie unter dem Navigationspunkt "Zivilverfahren".

Straf- und Bußgeldsachen
Eine Auflistung der Serviceeinheiten inklusive Telefon- und Telefaxnummern finden sie unter dem Navigationspunkt "Strafverfahren".

Zahlungen an das Landgericht Landshut

Bankverbindung und Hinweise für den Zahlungsverkehr


Bankverbindung

Bayerische Landesbank München
BLZ: 700 500 00
BIC: BYLADEMM
Empfänger: Landesjustizkasse Bamberg


Konto für Einzahlung von Kosten­vorschüssen, Gebühren und Geld­auflagen

Kontonummer: 3024919
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19


Konto für Einzahlung von Geldstrafen

Kontonummer: 2024919
IBAN: DE31 7005 0000 0002 0249 19


Konto für sonstige Zahlungen, z. B. Sicherheits­leistung bei Zwangs­ver­steige­rung

Kontonummer: 24919
IBAN: DE34 7005 0000 0000 0249 19


Hinweise für den Zahlungsverkehr

Vorschusszahlungen sollten erst nach Vergabe einer Rechnungsnummer durch die Gerichte und einer Zahlungsaufforderung, die die notwendigen Buchungsdaten enthält, entrichtet werden.

Vorschusszahlungen können auch unter Nutzung des EC-Karten-Verfahrens geleistet werden.

Zahlungen können auch durch Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgen.


Hinweis zu Scheckzahlungen ab 01.11.2016

Seit dem 01.11.2016 sind Zahlungen an die Staatskasse durch Verrechnungsscheck nicht mehr zulässig.

Schecks für z. B. Gerichtskosten und Vorschusszahlungen dürfen von den Justizbehörden nicht mehr angenommen werden.

Ausgenommen sind nur wenige spezialgesetzlich vorgesehene Zahlungen (wie z. B. § 69 Abs. 2 ZVG = Sicherheitsleistung in Zwangsversteigerungssachen).

Weitere Verfahren bei anderen Gerichten

Für besondere Rechtsbereiche ist nach den Regelungen in der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz - GZVJu) vom 11. Juni 2012 das Landgericht München I zuständig und zwar zentral für den gesamten Bezirk des Oberlandesgerichts München, damit auch für den Bezirk des Landgerichts Landshut. Betroffen hiervon sind insbesondere Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes (z. B. Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiterschutz-, Geschmacksmuster-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Sortenschutz-, Gemeinschaftsmarken- und Kennzeichenstreitsachen), des Urheberrechts sowie eine Reihe von Angelegenheiten des Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Wertpapierrechts (z. B. ausgewählte Streitigkeiten auf der Grundlage des Aktien- und GmbH-Gesetzes).

Zentralisierte Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)

Das Zentrale Mahngericht Coburg bearbeitet alle Mahnverfahren in Bayern.
Zentrales Mahngericht Coburg (ZeMaCo)

Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses.
Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof)