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Lg-muencheni

Justiz ist für die Menschen da - Recht Sicherheit Vertrauen

Aufgaben

Zivilrecht

Die Zivilkammern des Landgericht München I sind in erster Instanz zuständig für

  • Klagen mit einem Streitwert von mehr als 5.000,- €, soweit nicht (z.B. für Familien-, Miet- und Wohnungseigentumsstreitigkeiten etc.) das Amtsgericht ausschließlich zuständig ist.
  • Klagen in bestimmten Rechtsgebieten, in denen ausschließlich die Landgerichte zuständig sind (z.B. Amthaftungssachen, Wettbewerbs-, Kartell-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Markenstreitigkeiten etc.).

In zweiter Instanz sind sie zuständig für

  • Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts und
  • Beschwerden gegen sonstige amtsgerichtliche Entscheidungen

mit Ausnahmen der Urteile und sonstigen Entscheidungen des Familiengerichts.

Strafrecht

In erster Instanz sind die großen Strafkammern (besetzt mit zwei oder drei Berufsrichtern und zwei Schöffen) zuständig für

  • Kapitaldelikte und
  • alle anderen Straftaten, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder bestimmte Maßregeln (z.B. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Sicherungsverwahrung) zu erwarten ist, sowie
  • die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung der Sache Anklage zum Landgericht erhebt

In zweiter Instanz sind die Strafkammern (besetzt mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen oder drei Berufsrichtern) zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über

  • Berufungen gegen die amtsgerichtlichen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts sowie über
  • Beschwerden gegen sonstige Verfügungen und Entscheidungen des Amtsgerichts.