Menü

Landgericht München II

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Güterichterverfahren

Parteien leiden in einem „normalen“ Zivilprozess  häufig unter folgenden Faktoren:

  • hohe Kosten einer erforderlichen Beweisaufnahme
  • Belastung ihres sozialen Umfeldes mit dem Streit
  • Ungewissheit über die Dauer des Zivilprozesses
  • Ungewissheit über den Verfahrensausgang
  • zeitlicher und personeller Aufwand für die Führung des Rechtsstreits
  • hohe Kosten und lange Dauer eines Berufungsverfahrens, zu dem es erfahrungsgemäß häufig kommt, wenn sich die Parteien nicht in erster Instanz einigen

Auch führen anspruchsbasierte Rechtsstreitigkeiten durch die notwendige Schärfe in den Schriftsätzen zu einer Verhärtung der Positionen auf beiden Seiten, und somit auch zu einer Vertiefung von ursprünglich vorhandenen persönlichen Konflikten. Diese persönliche Aufladung eines Sachkonfliktes ist typischerweise sehr belastend für die Parteien, und zieht auch weitere Beteiligte mit hinein (Familie, Bekannte, Kollegen).

Hier kann das Güterichterverfahren helfen:
  nach § 278 V ZPO kann das Verfahren an einem Güterichter bei dem Gericht des Rechtsstreits verwiesen werden. Güterichter sind nicht entscheidungsbefugt. Sie können sich sämtlicher Methoden der alternativen Streitbeilegung, einschließlich der Mediation, bedienen. Am Landgericht München II besteht jedenfalls diese Möglichkeit seit Jahren. Dieses Verfahren ist von den Gerichtskosten mitumfasst, für die Parteien fallen lediglich die Sitzungsgebühren für die Anwälte an. Im Erfolgsfall schließen die Parteien vor dem Güterichter einen wirksamen und vollstreckbaren gerichtlichen Vergleich, der das Streitverfahren und häufig auch weitere Streitigkeiten beendet.

Das besondere Güteverfahren führt in über der Hälfte aller verhandelten Fälle zu einer Einigung, die Hintergründe und weitere Streitfelder ausleuchtet und befriedet. Hier finden die Beteiligten oftmals eine ihren ureigensten Interessen deutlich stärker entsprechende und auch kreativere Lösung, als dies mit einem richterlichen Urteil erreicht wird. Sowohl klare und faire Trennungen gerade in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten, aber auch eine tragfähige Basis für zukünftige Beziehungen sind Ergebnisse erfolgreicher Mediation in einem Güteverfahren. Es handelt sich um ein zeitsparendes Verfahren - auch schwierige Fälle werden häufig in einer oder wenigen Sitzungen gelöst. Gleichzeitig ist es ein Verfahren, in dem der Güterichter mit den Parteien sehr viel mehr Zeit verbringt, als dies in einem gerichtlichen Verfahren der Fall ist. Sie werden gehört! Auch dies führt zu einer deutlich höheren Zufriedenheit der Beteiligten - auch in den Fällen, in denen eine Streitbeilegung nicht gelingt. 

Weitere Informationen zum Güterichterverfahren finden Sie hier.