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Oberlandesgericht Nürnberg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Aktuelles

Ausstellungseröffnung

Im Strafjustizzentrum sind seit 19. Januar 2024 Kunstwerke von Studierenden und Alumni der Akademie der Bildenden Künste Nürnberg zu sehen, kuratiert von Simone Körner aus der Klasse für Freie Kunst von Professorin Heike Baranowsky. In den Gemälden, Fotografien und Objekten geht es vor allem darum, menschliche Bedürfnisse und Abhängigkeiten aus verschiedenen Perspektiven sichtbar zu machen. Besucherinnen und Besucher können die neue Kunstausstellung während der regulären Öffnungszeiten des Strafjustizzentrums in den kommenden Monaten besichtigen (montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr). Der Eintritt ist frei.

Kooperationsprojekt Wirtschaftsmediation

Viele Zivilverfahren zu hochkomplexen Sachverhalten ziehen sich in die Länge. Denn oft müssen Gutachten eingeholt, ergänzt und durch Obergutachten verifiziert werden. IHK, Rechtsanwaltskammer und Nürnberger Justiz haben nun mit dem „Kooperationsprojekt Wirtschaftsmediation“ einen alternativen Weg entwickelt, um auch komplexe, wirtschaftlich geprägte Verfahren rasch und interessengerecht zu lösen.

Arbeitsgruppe „Einsatz von Künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen in der Justiz“

In Vorbereitung auf die 74. Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs vom 23. bis 25. Mai 2022 erarbeiteten 33 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 17 obergerichtlichen Bezirken einschließlich des Bundesgerichtshofs in Rostock unter der Leitung der Oberlandesgerichte Nürnberg und Celle ein Grundlagenpapier zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen in der Justiz.

In fünf Unterarbeitsgruppen und in drei Treffen des Plenums per Videokonferenz befassten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den technischen Möglichkeiten, dem praktischem Nutzen und den verfassungsrechtlichen sowie ethischen Grenzen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Justiz.

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz und algorithmischen Systemen hat angesichts der stetig fortschreitenden technischen Möglichkeiten erhebliches Potential zur Optimierung der Arbeitsweise der Justiz. Die Arbeitsgruppe formulierte für die Nutzbarmachung von Künstlicher Intelligenz Handlungsempfehlungen.

Die Präsidentinnen und Präsidenten haben auf der 74. Jahrestagung zu den Einsatzmöglichkeiten von KI in der Justiz Position bezogen und einen Beschluss gefasst.



Arbeitsgruppe "Modernisierung des Zivilprozesses" stellt Diskussionspapier für Zivilrichtertag vor

Die von den Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs auf der 71. Jahrestagung in Bamberg im Mai 2019 eingesetzte Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“ unter Vorsitz des Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, Dr. Thomas Dickert, hat ihren bereits vorgelegten Zwischenbericht weiterentwickelt und nunmehr ein abschließendes Diskussionspapier erstellt. Sie schlägt darin weitreichende und innovative Modernisierungen des Zivilprozesses vor, um neue technischen Möglichkeiten sinnvoll nutzbar zu machen und Gerichtsverfahren bürgerfreundlicher, effizienter und ressourcenschonender zu gestalten.

Die Arbeitsgruppe traf sich am 25. September 2019 erstmals in Nürnberg zu einer konstituierenden Sitzung und setzte vier Unterarbeitsgruppen ein, an denen sich zahlreiche Richterinnen und Richter aus verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken beteiligten. Die Unterarbeitsgruppe und die Gesamtarbeitsgruppe erarbeiteten ihre Vorschläge in einer Reihe von Präsenztreffen und Videokonferenzen. Der im Juli 2020 vorgelegte Zwischenbericht wurde von den Präsidentinnen und Präsidenten auf ihrer 72. Jahrestagung am 12. Oktober 2020 in Dresden diskutiert. Die Präsidentinnen und Präsidenten haben sich dort für eine Fortsetzung des Diskussionsprozesses ausgesprochen.
Die Arbeitsgruppe hat daraufhin ihren Denkprozess fortgesetzt und jetzt ein Diskussionspapier vorgelegt, in welchem die ursprünglichen Überlegungen aus dem Zwischenbericht noch vertieft werden.


Das Diskussionspapier bildet die Beratungsgrundlage für den am 2. Februar 2021 vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg veranstalteten bundesweiten Zivilrichtertag, welcher aufgrund der Pandemielage online durchgeführt wurde. An dem Zivilrichtertag haben die Präsidentinnen und Präsidenten, die Mitglieder der Arbeitsgruppe und jeweils mehrere Richterinnen und Richter aus den Bezirken der Oberlandesgerichte teilgenommen. Die Beratungen konnten über einen Livestream im Internet verfolgt werden.

Das vollständige Diskussionspapier ist ebenfalls nachfolgend dargestellt.