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Staatsanwaltschaft Ingolstadt

Kontakt

Telefon (Vermittlung):     +49 841 312 0

Telefax (Allgemein):         +49 9621 96241 1143 (Verwaltung)
Telefax (Abteilung 1):       +49 9621 96241 1145 (Dezernate 11 bis 13)
Telefax (Abteilung 2):       +49 9621 96241 1146 (Dezernate 10, 20 bis 28)
Telefax (Abteilung 3):       +49 9621 96241 1147 (Dezernate 30 bis 38, Rechtshilfe)
Telefax (Abteilung 4) :      +49 9621 96241 1148 (Dezernate 40 bis 44)


E-Mail: poststelle@sta-in.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Erreichbarkeit im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs in der bayerischen Justiz

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.

Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.

Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/ejustice/.


Anschrift:
Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

Barrierefreier Zugang:
Rampe am Eingang; Benutzung eines Aufzugs für die oberen Stockwerke auf Nachfrage bei der Wachtmeisterei möglich.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Datenschutzbeauftragter

Oberstaatsanwalt Frank Nießen

Telefon: +49 841 312 253

Telefax: +49 9621 96241 1143

E-Mail: Datenschutz@sta-in.bayern.de

Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.



Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt trägt dazu bei, der Ausweitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken. Daher gilt es insbesondere, unmittelbare persönliche Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und Ansammlungen von Menschen zu vermeiden. Daher ist die Staatsanwaltschaft Ingolstadt durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nur eingeschränkt erreichbar und bietet grundsätzlich keine persönlichen Termine für die Dauer des Pandemiegeschehens mehr an. Bitte nehmen Sie zunächst telefonisch (0841/312-0, Vermittlung) oder per E-Mail Kontakt (poststelle@sta-in.bayern.de) mit uns auf und verlangen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Eine schriftliche, elektronische oder telefonische Beantwortung ihres Anliegens ist immer vorrangig. Nur wenn Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird Ihnen in begründeten Ausnahmefällen ein Termin angeboten. Vielen Dank für ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie zudem:

Die Staatsanwaltschaft ist im Gebäude des Landgerichts Ingolstadt untergebracht. Aufgrund des Pandemiegeschehens wurden für das Betreten des Gebäudes zusätzliche Anordnungen des Landgerichts Ingolstadt erlassen, die sie hier einsehen können. Diese sind strikt zu beachten.

Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.

Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.