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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Info & Service

Bezüglich des Besuchs von Beschuldigten in Untersuchungshaft ist folgendes zu beachten:
Der Beschuldigte kann zu den in der Justizvollzugsanstalt gültigen Sprechzeiten besucht werden. Diese sind in der Justizvollzugsanstalt zu erfragen.
Sprechscheine müssen vorher schriftlich an der Pforte, postalisch oder per Fax bei der Staatsanwaltschaft München I, Linprunstr. 25, 80335 München, Fax: 09621 / 96241-0918, beantragt werden.
Telefonische Auskünfte dürfen aus Datenschutzgründen nicht erteilt werden.