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Zentrales Vollstreckungsgericht

Wegweiser zur Registrierung

Jedermann als Nutzer (Privatpersonen, Rechtsanwälte etc.)

Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird ab 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert. Auf Grund der neuen, bundesweiten Publizität des Schuldnerverzeichnisses wird dieses in einem Portal bereitgestellt, so dass Gläubiger Kenntnis über eventuelle Einträge in den zentralen Schuldnerverzeichnissen des gesamten Bundesgebiets erlangen können.

Die Einsicht in das zentrale Schuldnerverzeichnis wird wie bisher jedem gestattet sein, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein solches Interesse kann darin bestehen, dass Sie sich zur Durchführung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vorab informieren möchten, welche Erfolgsaussichten bestehen. Im Übrigen besteht ein Einsichtsrecht nur für Behörden, die öffentliche Leistungen erbringen oder Straftaten verfolgen.

Die Registrierung und Einsicht in das Vollstreckungsportal kann auch über Einsichts-PCs in den jeweiligen Amtsgerichten erfolgen.

Das Portal zur Einsicht wird ab dem 1.Januar 2013 erreichbar sein unter www.vollstreckungsportal.de.

Behörde nur als Einsichtnehmer

Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird ab 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert.

Die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte werden direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet und sind dort auch direkt als elektronische Dokumente für ausgewählte Stellen (z.B. Vollstreckungsbehörden) abrufbar.

Die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis wird nur registrierten Nutzern gewährt.
Voraussetzung für die Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis und den Abruf der Vermögensauskunft ist die Bestellung eines Identitätsadministrators durch die jeweilige Behörde bei dem für sein Bundesland zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht. Dieser kann dann seine entsprechenden Nutzer verwalten.

Bei Behörden bis zu 2 Mitarbeitern, welche mit Arbeiten in Vollstreckungssachen betraut sind, wird um telefonische Rücksprache unter 09281 / 779597-0 gebeten.

Behörde als Vollstreckungsorgan (Einlieferer und Einsichtnehmer)

Die Führung des Schuldnerverzeichnisses wird ab 01.01.2013 zentralisiert und automatisiert.

Die Einlieferung der Eintragungsanordnung in das Schuldnerverzeichnis und Vermögensauskünfte an das zentrale Vollstreckungsgericht erfolgt ab dem 01.01.2013 ausschließlich in elektronischer Form über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP).

Die durch die Schuldner abgegebenen Vermögensauskünfte werden direkt als elektronische Dokumente in dem bundesweiten Vollstreckungsportal verwaltet und sind dort auch direkt als elektronische Dokumente für ausgewählte Stellen (z.B. Vollstreckungsbehörden) abrufbar.

Voraussetzung hierfür ist die Bestellung eines Identitätsadministrators durch die jeweilige Behörde bei dem für sein Bundesland zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht. Dieser kann dann seine entsprechenden Nutzer verwalten.

Bei Behörden bis zu 2 Mitarbeitern, welche mit Arbeiten in Vollstreckungssachen betraut sind, wird um telefonische Rücksprache unter 09281 / 779597-0 gebeten.