Amtsgericht München

Informationen zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung

Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist Abschlussprüfung der Rechtsreferendare und Qualifikationsprüfung im Sinne des Leistungslaufbahngesetzes, § 57 Abs. 1 JAPO. Erfolgreiche Prüfungsteilnehmer sind berechtigt, die Bezeichnung "Rechtsassessor" bzw. "Rechtsassessorin" (Ass.jur.) zu führen. Es werden jährlich zwei Prüfungstermine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgehalten. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Juni und im November/Dezember statt, die zugehörigen mündlichen Prüfungen beginnen jeweils im Oktober beziehungsweise April. Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Punkten.

Prüfungsgebiete

Prüfungsgebiete der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

Die Prüfungsgebiete der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern ergeben sich aus § 58 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO).

Informationen zum Ablauf

I. Termine

Jährlich werden zwei Prüfungstermine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgehalten. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Mai / Juni und im November / Dezember statt.

II. Prüfungsorte

Die Prüflinge der Zweiten Juristischen Staatsprüfung legen den schriftlichen Teil an den Prüfungsorten Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Passau, Regensburg und Würzburg ab. Die mündlichen Prüfungen finden in München und Nürnberg statt.

III. Anmeldung

Eine Anmeldung als Erstableger oder Wiederholer zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist grundsätzlich nicht erforderlich, da die Rechtsreferendare zum schriftlichen Teil der Prüfung vom Präsidenten des Oberlandesgerichts zugelassen werden. Lediglich für eine etwaige zweite Wiederholung der Prüfung (s. Ziffer III Abs. 2) und für die Wiederholung zur Notenverbesserung (s. Ziffer IV) ist eine Anmeldung notwendig.

IV. Wiederholung

Teilnehmer, die die Prüfung erstmals nicht bestanden haben, können unmittelbar nach Ableistung eines Ergänzungsvorbereitungsdienstes erneut an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung teilnehmen (§ 70 Abs. 1 JAPO). Eine Meldung zur Wiederholungsprüfung ist nicht erforderlich, weil die Prüfungsteilnehmer vom Präsidenten des Oberlandesgerichts zum schriftlichen Teil der Wiederholungsprüfung zugelassen werden. Der Ergänzungsvorbereitungsdienst kann auf Antrag teilweise oder ganz erlassen werden (§ 71 Abs. 2 JAPO). Wird einem Teilnehmer der Ergänzungsvorbereitungsdienst erlassen, erfolgt die Zulassung nicht durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts, vielmehr hat der Teilnehmer selbst spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung einen Antrag auf Zulassung zur ersten Wiederholung zu stellen.

Teilnehmer, die die Prüfung wiederholt nicht bestanden haben, können die Prüfung ein zweites Mal nur wiederholen, wenn sie in einem der beiden Prüfungsversuche mindestens einen Punktwert von mindestens 3,00 erzielt haben. Die zweite Wiederholung der Prüfung muss spätestens im dritten Termin nach dem Termin des wiederholten Nichtbestehens abgelegt werden. Der Antrag auf Zulassung zur Zweitwiederholung ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Prüfung zu stellen (§ 70 Abs. 2 JAPO). Das Anmeldeformular ist unter der Rubrik "Anmeldeformular zur zweiten Wiederholung" abrufbar.

Eine weitere Wiederholung der Prüfung ist auch nach Ableistung eines erneuten Vorbereitungsdienstes nicht möglich. Es gibt hierzu auch keine Härtefall-Regelung (§ 70 Abs. 4 JAPO).

V. Notenverbesserung

Wer die Prüfung bei erstmaliger Ablegung in Bayern bestanden hat, kann sie zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Diese Möglichkeit besteht nur bei dem nach Abschluss des Prüfungstermins, in dem die Prüfung erstmals bestanden wurde, beginnenden nächsten oder übernächsten Prüfungstermin (§ 15 Abs. 1 JAPO). Ein Prüfungstermin ist abgeschlossen, wenn alle mündlichen Prüfungen dieses Termins abgeschlossen sind. Dieser Abschluss kann vor oder nach Beginn des unmittelbar zeitlich folgenden Prüfungstermins liegen. Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeit zur Notenverbesserung entweder im ersten und zweiten oder im zweiten und dritten Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung besteht. Welche konkreten Prüfungstermine für die einzelnen Prüfungsteilnehmer maßgeblich sind, erfahren sie mit der Ladung zur mündlichen Prüfung; zudem wird diese Information zu diesem Zeitpunkt auf dieser Internetseite unter der Rubrik "Termine und Anmeldeformular zur Notenverbesserung" veröffentlicht.

Der Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung ist spätestens zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung zu stellen. Wenn der erstmögliche Notenverbesserungstermin der zeitlich unmittelbar nächste Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung ist, werden die Teilnehmer, die an diesem Termin teilnehmen wollen, gebeten, sich möglichst bald, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung anzumelden, um dem Landesjustizprüfungsamt die erforderlichen organisatorischen Vorbereitungen zu ermöglichen. Das Anmeldeformular ist unter der Rubrik "Termine und Anmeldeformular zur Notenverbesserung" abrufbar.

VI. Zulassung, Ladung

Mit dem Bescheid über die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme verbindlich und ein Rücktritt nur noch gemäß §§ 9, 10, 63 JAPO möglich.

Spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung erhalten die Teilnehmer die Ladung in einen bestimmten Prüfungsraum. Mit der Ladung werden Hinweise für den Ablauf der Prüfung und über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Notenbekanntgabe des schriftlichen Teils und den Zeitraum der mündlichen Prüfungen versandt.

VII. Mündliche Prüfung

Die mündlichen Prüfungen der Juni-Termine finden regelmäßig von Mitte Oktober bis Ende November / Anfang Dezember statt, die der November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai / Anfang Juni des folgenden Jahres.

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E-Examen

Voraussichtlich wird es erstmals im Prüfungstermin 2024/2 möglich sein, die schriftliche Prüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung freiwillig in elektronischer Form abzulegen. Alle Informationen zur Einführung des freiwilligen E-Examens finden Sie in der FAQ-Rubrik zum E-Examen.

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Termine

Termine der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

Für den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung sind folgende Termine verbindlich festgelegt:

Prüfungstermin: Datum:
2023/2 28. Nov. bis 8. Dez. 2023
2024/1 4. Juni bis 14. Juni 2024
2024/2 26. Nov. bis 6. Dez. 2024
2025/1 4. Juni bis 17. Juni 2025
2025/2 25. Nov. bis 5. Dez. 2025
2026/1 9. Juni bis 19. Juni 2026
2026/2 24. Nov. bis 4. Dez. 2026
2027/1 15. Juni bis 25. Juni 2027
2027/2 23. Nov. bis 3. Dez. 2027

Die mündlichen Prüfungen der Juni-Termine finden regelmäßig von Mitte Oktober bis Ende November / Anfang Dezember statt, die der November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai / Anfang Juni des folgenden Jahres.

Termine und Anmeldeformular zur Notenverbesserung

Prüfungstermine für die Wiederholung zur Notenverbesserung

Wer die Prüfung bei erstmaliger Ablegung in Bayern bestanden hat, kann sie zur Notenverbesserung einmal wiederholen. Diese Möglichkeit besteht nur bei dem nach Abschluss des Prüfungstermins, in dem die Prüfung erstmals bestanden wurde, beginnenden nächsten oder übernächsten Prüfungstermin (§ 15 Abs. 1 JAPO). Ein Prüfungstermin ist abgeschlossen, wenn alle mündlichen Prüfungen dieses Termins stattgefunden haben. Dieser Abschluss kann vor oder nach Beginn des unmittelbar zeitlich folgenden Prüfungstermins liegen. Daraus ergibt sich, dass die Möglichkeit zur Notenverbesserung entweder im ersten und zweiten oder im zweiten und dritten Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung besteht.
 
Welche konkreten Prüfungstermine für die einzelnen Prüfungsteilnehmer maßgeblich sind, erfahren die Prüfungsteilnehmer mit der Ladung zur mündlichen Prüfung.
 
Mögliche Prüfungstermine zur Notenverbesserung:

Termin der Erstablegung Erste Möglichkeit zur Notenverbesserung Zweite Möglichkeit zur Notenverbesserung
2022/1 2023/1 2023/2
2022/2 2023/2 2024/1
2023/1 2024/1 2024/2

Der Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung ist beim Landesjustizprüfungsamt innerhalb folgender Fristen zu stellen: 

  • Grundsätzlich zwei Monate vor Beginn des schriftlichen Teils der Prüfung.
  • Wenn der erstmögliche Notenverbesserungstermin der zeitlich unmittelbar nächste Prüfungstermin nach dem Termin der Erstablegung ist, werden die Teilnehmer, die an diesem Termin teilnehmen wollen, gebeten, sich möglichst bald nach Erhalt der Ladung zur mündlichen Prüfung, wenn möglich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.

    Dies stellt sicher, dass wir rechtzeitig einen Prüfungsplatz für Sie einplanen können!

    Für sehr frühzeitige Anmeldungen danken wir.
Anmeldeformular zur zweiten Wiederholung
Hilfsmittelbekanntmachung

Anlässlich einer offensichtlich bestehenden Verunsicherung der Rechtsreferendare in Bezug auf die Auslegung der Hilfsmittelbekanntmachung ZJS hat sich der Prüfungsausschuss für die Zweite Juristische Staatsprüfung in seiner Sitzung am 18. September 2023 mit der Frage befasst, ob eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt IV. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung ZJS auch dann vorliegt, wenn diese ihren Ausgangspunkt nicht im Gesetzestext, sondern in dem Text der Kommentierung hat. Im Anschluss an die Erörterung dieser Frage hat der Prüfungsausschuss im Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der Verweisung im Sinne von Abschnitt IV. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung ZJS folgenden Beschluss gefasst:

Beschluss des Prüfungsausschusses für die Zweite Juristische Staatsprüfung 

Eine Verweisung auf Normen im Sinne von Abschnitt IV. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung ZJS liegt vor, wenn die vom Prüfungsteilnehmer kommentierte Norm einen Ausgangspunkt in dem Inhalt des Hilfsmittels, an welchem diese angebracht wird, hat und mit diesem im Zusammenhang steht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei diesem Inhalt um den Gesetzestext, den Text der Kommentierung oder einen sonstigen im Hilfsmittel abgedruckten Text handelt. Jedoch muss die Kommentierung den übrigen Anforderungen von Abschnitt IV. Ziffer 1. der Hilfsmittelbekanntmachung ZJS genügen. Sie darf dementsprechend insbesondere nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen.

Freifrau von Massenbach
Vorsitzende des Prüfungsausschusses für die Zweite Juristische Staatsprüfung

Aktuelle Informationen und Sonstiges
  • Informationen zur Notenbekanntgabe der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2023/2

    Die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und die Ladungen zur mündlichen Prüfung werden voraussichtlich am

    Dienstag, den 9. April 2024,

    versandt. Nach planmäßigem Versand der Prüfungsergebnisse finden Sie hier ab 11.00 Uhr desselben Tages eine Übersicht der mündlichen Prüfungen des Termins ZJS 2023/2.

    Für den Zeitraum von etwa einer Woche besteht dort die Möglichkeit das Prüfungsergebnis vorab online einzusehen. Über Ihren persönlichen Ergebnis-Code, der Ihnen mit der Ladung zum schriftlichen Teil der Prüfung mitgeteilt wurde, können Sie Ihre schriftliche Gesamtnote und den Tag Ihrer mündlichen Prüfung ermitteln.

    Die mündlichen Prüfungen finden voraussichtlich vom 19. April 2024 bis Mitte Juni statt.Die Berufsfelder werden jeweils über den gesamten Prüfungszeitraum verteilt; innerhalb der Berufsfelder erfolgt die Einteilung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer grundsätzlich in alphabetischer Reihenfolge. Hiervon kann aus sachlichen Gründen (z.B. Namensgleichheit von Prüfungsteilnehmern) gelegentlich abgewichen werden.
  • Weiterhin acht Prüfungsorte in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

    Der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wird in Bayern künftig auch im Hinblick auf das E-Examen weiterhin an acht Prüfungsorten angeboten (Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Passau und Würzburg).

  • Hinweise für Raucher

    Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Gesundheitsschutzgesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl S. 919) das Rauchen in öffentlichen Gebäuden nicht erlaubt ist. Da die Erste und Zweite Juristische Staatsprüfung in öffentlichen Gebäuden abgehalten werden, ist das Rauchen im gesamten Prüfungsbereich nicht gestattet. Das Verlassen des Prüfungsbereichs kann auch zum Zwecke des Rauchens nicht gestattet werden.
Einsicht in Prüfungsarbeiten und Herstellung von Kopien

Im Rahmen der Einsicht in ihre Prüfungsarbeiten (Informationen hierzu erfolgen schriftlich) können die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer eigene Kopien ihrer Prüfungsarbeiten anfertigen, z.B. durch Abfotografieren mithilfe eines Smartphones. Sachverhalt und Fragestellungen der Prüfungsaufgaben sowie die Korrekturanmerkungen und Bewertungsbegründungen der Prüferinnen und Prüfer unterliegen dem Urheberrechtsschutz. Die Erlaubnis zur Anfertigung von Kopien dient allein dem Zweck der eigenen Einsicht. Eine Weitergabe an Dritte und die Veröffentlichung im Internet oder auf anderem Weg sind verboten und können im Falle eines Verstoßes rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unberührt hiervon bleibt die Weitergabe zum Zweck der Rechtsverfolgung im Rahmen eines Nachprüfungs- oder Klageverfahrens, insbesondere an eine bevollmächtigte Rechtsanwältin oder einen bevollmächtigten Rechtsanwalt.

Klageerhebung / Nachprüfungsverfahren

Die Informationen zur Klageerhebung und zum Nachprüfungsverfahren sind identisch mit den Regelungen im Bereich der Ersten Juristischen Staatsprüfung.

Sicherheitsmerkmale der Originalexamenszeugnisse

Das bayerische Landesjustizprüfungsamt verwendet für die Originale der Examenszeugnisse ein von der Bundesdruckerei hergestelltes Sicherheitspapier, das folgende Sicherheitsmerkmale aufweist:

Das Sicherheitspapier enthält ein Prägesiegel des Bayerischen Staatswappens mit einem Durchmesser von 40 Millimetern.

Außerdem ist ein Staatswappen in den Farben blau, rot, gelb und schwarz auf das Papier aufgedruckt. Die mit roter Druckfarbe bedruckten Flächen im Staatswappen fluoreszieren unter UV-Licht in der Farbe gelb. Die farbigen Flächen im Staatswappen sind nicht vollflächig gedruckt, sondern weisen eine Guilloche auf.

Die Sicherheitsmerkmale gehen nur aus den Originalexamenszeugnissen hervor; auf Kopien sind sie nicht erkennbar.

Erste Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 7./14.9.23, Meldeschluss 28.6.23
2024/1: 6./13.3.24, Meldeschluss 26.12.23
2024/2: 10./17.9.24, Meldeschluss 1.7.24
2025/1: 5./12.3.25, Meldeschluss 25.12.24
2025/2: 10./17.9.25, Meldeschluss 2.7.25
2026/1: 4./11.3.26, Meldeschluss 23.12.25
2026/2: 9./16.9.26, Meldeschluss 30.6.26
Die mündlichen Prüfungen für die März-Termine finden im Juli statt, die für die September-Termine im Januar/Februar des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Erste Juristische Staatsprüfung

Irmgard Loschan-Irber


Christine Bachleitner


Zweite Juristische Staatsprüfung

Die aktuellen Termine:

2023/2: 28.11. - 8.12.23
2024/1: 4.6. - 14.6.24
2024/2: 26.11. - 6.12.24
2025/1: 4.6. - 17.6.25
2025/2: 25.11. - 5.12.25
2026/1: 9.6. - 19.6.26
2026/2: 24.11. - 4.12.26
2027/1: 15.6. - 25.6.27
2027/2: 23.11. - 3.12.27
Die mündlichen Prüfungen für die Juni-Termine finden von Mitte Oktober bis Ende November/Anfang Dezember statt, die für die November/Dezember-Termine von Mitte April bis Ende Mai/Anfang Juni des folgenden Jahres.


Ansprechpartner Zweite Juristische Staatsprüfung

Julia Schmidpeter