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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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6. - Seiteninhalt

Europäischer Sozialfonds im bayerischen Justizvollzug

Europäische Union - Europäischer Sozialfonds Europäische Union - Europäischer Sozialfonds

Im Förderzeitraum 2007 bis 2013 stehen dem bayerischen Justizvollzug erstmals Fördermittel der Europäischen Union aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Diese Fördermittel sollen dazu genutzt werden, im Rahmen des Behandlungsauftrags nach Art. 2 Satz 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes (BayStVollzG) Strafgefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Von besonderer Bedeutung für den Resozialisierungserfolg ist dabei die Möglichkeit, Strafgefangene für die Zeit nach ihrer Haftentlassung gezielt in ihren Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt zu fördern. Eine im Jahr 2009 durchgeführte Erhebung hat ergeben, dass von den Strafgefangenen im bayerischen Justizvollzug insgesamt rund 28 % keine abgeschlossene Schulbildung, 52 % keine abgeschlossene Berufsausbildung und über 61 % keine Beschäftigung zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung aufgewiesen haben. Bei den männlichen Jugendstrafgefangenen verfügt sogar nicht einmal die Hälfte über eine abgeschlossene Schulausbildung, nur ein Fünftel über eine abgeschlossene Berufsausbildung und nicht einmal ein Drittel über eine Beschäftigung zum Zeitpunkt ihrer Inhaftierung.

An diesem Punkt soll der Einsatz der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds ansetzen, um die Möglichkeit einer Vermittlung von Strafgefangenen nach der Haftentlassung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies dient insbesondere auch dem Schutz der Bevölkerung vor der Begehung weiterer Straftaten: Bei einem Gefangenen, der nach seiner Haftentlassung seinen Lebensunterhalt mit ehrlicher Arbeit verdient, ist das Risiko eines Rückfalls in alte Verhaltensmuster deutlich reduziert.


Europäischer Sozialfonds Förderzeitraum 2007 bis 2013; ESF in Bayern - Wir investieren in Menschen [intern]