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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Aktuelles > Projekte > TeenCourt - Letzte Änderung: 07.12.2010


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6. - Seiteninhalt

"Teen Court"-Projekte in Bayern

Schüler "urteilen" über Schüler - ein neuer Weg im Umgang mit Jugendkriminalität

In Anlehnung an US-amerikanische "Teen Courts" wurden in Aschaffenburg,
Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg und Landshut Schülergremien eingerichtet, die sich im Auftrag der Staatsanwaltschaft mit Straftaten Jugendlicher befassen. Die Schüler sprechen mit dem jugendlichen Straftäter über dessen Tat, vereinbaren u. U. eine erzieherische Maßnahme und überwachen ggf. deren Erfüllung.
Das Ergebnis des "Verfahrens" vor dem "Schülergericht" wird anschließend
von der Staatsanwaltschaft bei ihrer abschließenden Entscheidung
berücksichtigt.

Worin liegt der Sinn der "Schülergerichte"?

Jugendlichen ist die Meinung Gleichaltriger oft besonders wichtig. Missbilligende Reaktionen von Altersgenossen erscheinen daher gut geeignet, jugendliche Täter vom Unrecht ihrer Straftat zu überzeugen und sie zum Umdenken zu bewegen. Auch finden Gleichaltrige oft leichter als Erwachsene Zugang zu jugendlichen Beschuldigten und können so Hintergründe und Motive einer Tat ergründen.

Darüber hinaus können auch die mitwirkenden "Schülerrichter" wertvolle Erfahrungen sammeln: Bei der Vorbereitung auf ihre Tätigkeit und der praktischen Projektarbeit erfahren sie viel über die sozialen Verhältnisse und Probleme jugendlicher Straftäter, sie lernen wichtige Bereiche des Jugendstrafrechts aus eigener Anschauung kennen und übernehmen Verantwortung für junge Menschen und die Durchsetzung der Rechtsordnung.

Wer sind die "Schülerrichter"?

Die beteiligten Schülerinnen und Schüler gehören Gymnasien, Realschulen, Hauptschulen, Fachoberschulen und Berufsschulen an und sind zwischen 14 und 20 Jahre alt. Sie wirken freiwillig und unentgeltlich in ihrer Freizeit an dem Projekt mit. Die Auswahl unter den Interessenten wird i.d.R. von den beteiligten Schulen getroffen. Die Schülerinnen und Schüler wurden durch spezielle Schulungen auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

Sind die "Schülerrichter" tatsächlich Richter?

Natürlich nicht! Die mitwirkenden Schüler habe keine richterlichen Kompetenzen.
Das heißt: Sie können kein Urteil verkünden, keine Jugendstrafe oder richterliche Sanktion festsetzen und keine Strafe vollstrecken.

Sie können aber eine "erzieherische Maßnahme" der "Wiedergutmachung" vorschlagen. Kommt der Beschuldigte dieser nach, wird dies von der Staatsanwaltschaft zu seinen Gunsten berücksichtigt. So kann der Staatsanwalt das Verfahren nach § 45 Absatz 2 Jugendgerichtsgesetz einstellen, wenn eine erzieherische Maßnahme durchgeführt oder eingeleitet ist und er weder eine Beteiligung des Richters noch die Erhebung der Anklage für erforderlich hält. Die Entscheidung des Schülergremiums und die Reaktion des Beschuldigten spielen daher für das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft eine zentrale Rolle.

Wichtig:
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren bleibt stets in der Hand
der Staatsanwaltschaft. Nur diese kann entscheiden, ob von einer Strafverfolgung
abgesehen wird oder nicht.

Welche Fälle kommen vor das Schülergremium?

Damit ein Fall vor dem Schülergremium "verhandelt" werden kann, müssen grundsätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Wichtig:
Die Mitwirkung des beschuldigten Jugendlichen ist stets freiwillig. Dies gilt auch für die Erfüllung vereinbarter Maßnahmen.

Zumeist trifft bereits die Polizei eine Vorauswahl der Fälle, die ihrer Einschätzung nach für das Verfahren in Betracht kommen. Sie klärt den jugendlichen Täter und die Erziehungsberechtigten über das Verfahren auf und holt deren schriftliches Einverständnis mit der Teilnahme ein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet anschließend darüber, ob sie den Fall für geeignet hält. Ist dies der Fall, übermittelt sie dem "Schülergericht" die Informationen, die zur Durchführung des Gesprächstermins erforderlich sind.

Wie läuft das Verfahren vor dem Schülergremium ab?

Für jeden einzelnen Fall wird aus den am Projekt mitwirkenden Schülerinnen und Schülern ein Dreier-Team gebildet. Zunächst führt ein einzelnes Mitglied dieses Gemiums ein Vorgespräch mit dem jungen Beschuldigten. Dabei geht es in erster Linie darum, ihn über den Ablauf des Verfahrens, die Schweigepflicht des Gremiums und dessen Zusammensetzung zu informieren. Ferner wird er nochmals darauf hingewiesen, dass das Verfahren für ihn freiwillig ist.

Die eigentliche Gremiumssitzung findet an einem "runden Tisch" statt und dauert regelmäßig zwischen 30 und 90 Minuten. Das Gespräch dreht sich in der Regel vorrangig um die Motive und Folgen der Tat. Im Unterschied zum US-amerikanischen Vorbild wird auf einen förmlichen Gerichtscharakter der Sitzung bewusst verzichtet. So gibt es anders als in den USA auch keinen "Schüler-Staatsanwalt".

Das Ergebnis der Sitzung wird schriftlich festgehalten. Danach überwachen die Schüler, ob der Beschuldigte die vereinbarte Maßnahme auch erfüllt. Schließlich leiten sie den Vorgang an die Staatsanwaltschaft zurück.

Welche "Maßnahmen" kommen in Betracht?

Bei der Festsetzung der "erzieherischen Maßnahmen" gehen die Schülergremien sehr kreativ und individuell vor. Oft werden Reaktionen vereinbart, die einen engen Bezug zur Tat aufweisen. In Betracht kommen beispielsweise:

Mitunter kann schon das Gespräch eine ausreichende erzieherische Wirkung haben, so dass weitere Maßnahmen entbehrlich sind.

Sind die Schüler völlig auf sich gestellt?

Nein. Jedes der Projekte wird durch Mitarbeiter von freien Trägern der Jugendhilfe sozialpädagogisch betreut. Diese bereiten die mitwirkenden Schüler durch spezielle Schulungen auf ihre Tätigkeit vor, unterstützen sie bei der Vorbereitung der einzelnen Gremiumssitzungen und koordinieren den Ablauf des Verfahrens. Bei den eigentlichen Sitzungen des Schülergremiums bleiben sie jedoch regelmäßig im Hintergrund.

Wo und seit wann gibt es die Projekte?

Durchgeführt werden die Projekte jeweils unter Federführung der zuständigen Staatsanwaltschaft

In jedem der Projekte wird mit mehreren Schulen, in Aschaffenburg, Ansbach, Memmingen, Augsburg und Landshut auch mit der örtlich zuständigen Polizei
zusammengearbeitet.

Bei dem Projekt in Aschaffenburg („Kriminalpädagogisches Schülerprojekt“) haben
Prof. Dr. Heinz Schöch und Verena Sabaß, Ludwig-Maximilians-Universität München,
eine wissenschaftliche Begleitforschung durchgeführt. Im 2004 publizierten Abschlussbericht zogen sie eine überwiegend positive Bilanz: Die Fallzahlen hätten die Erwartungen erfüllt, die Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen laufe reibungslos. Die Schüler seien hoch motiviert, investierten viel Zeit in die Gespräche mit den Beschuldigten und bemühten sich um die Vereinbarung individueller Maßnahmen mit Tatbezug. Auch die Resonanz der Beschuldigten sei überwiegend positiv. Die Jugendlichen fühlten sich in aller Regel gut informiert und fair behandelt. Die deutliche Mehrheit der Befragten sei der Ansicht, das Schülergremium hätte sie besser verstanden, als ein Richter oder Staatsanwalt es gekonnt hätte. Die Ergebnisse einer Rückfalluntersuchung zeigten eine positive Tendenz.

Bestätigt wurden diese Ergebnisse durch die im Juni 2009 vorgelegte Untersuchung von Prof. Dr. Heinz Schöch und Dr. Robert Englmann. Die anhand des Kriminalpädagogischen Schülerprojekts "Fallschirm" in Ingolstadt durchgeführte Rückfalluntersuchung ergab, dass die Teilnehmer am Projekt eine bessere Legalbewährung aufwiesen, als die von der Begleitforschung ausgewählte Gruppe von Straftätern, die nicht am Schülerprojekt teilgenommen hatten.