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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Berufe und Stellen > Berufsbilder > Bewährungs- und Gerichtshelfer - Letzte Änderung: 03.01.2011


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6. - Seiteninhalt

Bewährungshelfer/Gerichtshelfer

Diese Seite informiert Sie über das Berufsbild sowie das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Bewährungshelfer oder Gerichtshelfer bei der bayerischen Justiz.

Bewährungshelfer - Berufsbild

Hauptamtliche Bewährungshelfer sind Mitarbeiter der Justiz. Organisatorisch sind sie den Landgerichten zugeordnet. Die Dienstaufsicht obliegt dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten.

Das Gericht kann bei günstiger Prognose die Vollstreckung einer Freiheits- oder Jugendstrafe zur Bewährung aussetzen. Bei erfolgreichem Abschluss der Bewährungszeit wird die Vollstreckung der Strafe erlassen. Die Entscheidung, ob ein Verurteilter während der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt wird, trifft das Gericht. Bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht ist die Beiordnung durch Gesetz vorgeschrieben.

Bewährungshelfer stehen den Verurteilten (Probanden) helfend und betreuend zur Seite. Sie haben die Aufgabe, den Probanden Hilfestellung zur Lebensbewältigung zu geben und diese nach Möglichkeit vor neuer Straffälligkeit zu bewahren. Hierbei arbeiten die Bewährungshelfer auch mit anderen Einrichtungen und Stellen zusammen, die an der Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft mitwirken. Dies ist besonders bei Probanden der Führungsaufsicht wichtig; deren Betreuung und Aufsicht erfordert zugleich ein hohes Maß an beruflicher Erfahrung.

Im Einvernehmen mit dem Gericht überwachen die Bewährungshelfer die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen durch die Probanden. Sie berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche und beharrliche Verstöße gegen Bewährungsauflagen müssen sie dem Gericht unverzüglich mitteilen.

Betreuung der Probanden und Aufsicht über diese stehen gleichrangig gegenüber.

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Gerichtshelfer - Berufsbild

Die Gerichtshelfer sind organisatorisch den Staatsanwaltschaften unterstellt. In Bayern sind bisher bei den Staatsanwaltschaften München I, Augsburg, Memmingen, Nürnberg-Fürth und Würzburg Gerichtshilfestellen eingerichtet.

Die Gerichtshelfer erforschen die Persönlichkeit und das Umfeld des Täters, die Ursachen und Beweggründe für die Tat sowie die Aussichten und Ansatzpunkte für eine künftige geordnete Lebensführung. Ihre Beteiligung kommt in Betracht, wo der Einsatz von Mitteln der Sozialarbeit besondere Erkenntnisse verspricht und in angemessenem Verhältnis zur Bedeutung des Falles steht.

Gerichtshelfer unterstützen die Staatsanwaltschaft und das Gericht insbesondere bei der Ermittlung der Umstände, die für die Bestimmung der Rechtsfolgen einer Tat von Bedeutung sind. Des weiteren werden sie bei der Vorbereitung von Entscheidungen im Zusammenhang mit der Strafvollstreckung und in Gnadensachen herangezogen.

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Berufliche Anforderungen

Um die für ihren Beruf notwendigen sozialpädagogischen, psychologischen, soziologischen und rechtlichen Erkenntnisse gewinnen und richtig anwenden zu können, sind folgende Fähigkeiten erforderlich:

Entsprechendes gilt für eine Tätigkeit als Gerichtshelfer.

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Einstellungsvoraussetzungen

  1. Bewährungshilfedienst

    Für die Einstellung der hauptamtlichen Bewährungshelfer sind die Präsidenten der Landgerichte zuständig. Bewerbungen sind an das jeweilige Landgericht zu richten, in dessen Bezirk eine Einstellung angestrebt wird. Die Anschriften der Landgerichte sind auf der Eingangsseite des Justizportals in der Rubrik "Landgerichte" zu finden.

    Voraussetzung für die Einstellung als Bewährungshelfer ist:
    • der erfolgreiche Abschluss des Studiums Diplom Sozialpädagogin (FH) /Diplom Sozialpädagoge (FH) oder des Fachhochschul-Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit jeweils mit staatlicher Anerkennung.

      Die Wahl des Schwerpunkts Resozialisierung oder die Arbeit mit Straffälligen im Studium ist sinnvoll, aber nicht Bedingung für die Tätigkeit als Bewährungshelfer/Bewährungshelferin. Berufserfahrung in anderen (Sozial-) Berufen ist erwünscht.
    • Des weiteren soll der Bewerber die allgemeinen dienstlichen Voraussetzungen für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, insbesondere:

      Besitz der deutschen oder einer EU-Staatsangehörigkeit;
      Nachweis der Verfassungstreue;
      Einhaltung der Altersgrenze (mögliche Verbeamtung bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres);
      charakterliche Eignung (keine Vorstrafen), nachgewiesen durch ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30 a BZRG);
      gesundheitliche Eignung (Nachweis durch amtsärztliches Gutachten)
  2. Gerichtshilfedienst

    Für die Einstellung der Gerichtshelfer sind die Leitenden Oberstaatsanwälte der Staatsanwaltschaften München I, Augsburg, Memmingen, Nürnberg-Fürth und Würzburg für deren Bezirke zuständig. Derzeit stehen bayernweit 8 Stellen für Gerichtshelfer zur Verfügung. Die Einstellungsmöglichkeiten in diesem Bereich sind daher begrenzt. Bewerbungen sind an die genannten Staatsanwaltschaften zu richten. Die Anschriften der Landgerichte sind auf der Eingangsseite des Justizportals in der Rubrik "Landgerichte" zu finden.

    Die Einstellungsvoraussetzungen der Gerichtshelfer sind identisch mit denen der Bewährungshelfer.
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Werdegang

  1. Tätigkeit im Arbeitnehmerverhältnis

    Die Bewährungshelfer und Gerichtshelfer werden, sofern sie nicht bereits die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis besitzen, zunächst im Arbeitnehmerverhältnis eingestellt. Für das Dienstverhältnis der angestellten Bewährungshelfer und Gerichtshelfer gelten die Bestimmungen des Tarifvertrags für den öfftentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Bewerber werden nach Entgeltgruppe 10 bezahlt.
  2. Tätigkeit im Beamtenverhältnis
    • Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis

      Für die Übernahme in das Beamtenverhältnis müssen die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein (siehe oben) und die Qualifikation für die Fachlaufbahn vorliegen.

      Diese Qualifikation wird nach Art. 39 Abs.1 und 3 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) erworben durch einen Diplom- oder Bachelorabschluss an einer Fachhochschule mit staatlicher Anerkennung oder einem vom Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand in einem dem fachlichen Schwerpunkt (hier: Sozialwissenschaften) entsprechenden Studiengang und einer sich daran anschließenden zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit, wobei mindestens ein Jahr dieser Tätigkeit im öffentlichen Dienst geleistet werden muss.
    • Beförderungsmöglichkeiten

      Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Ernennungen und Beförderungen möglich

      zur Sozialinspektorin/zum Sozialinspektor in BesGr A 9,
      zur Sozialoberinspektorin/zum Sozialoberinspektor in BesGr A 10,
      zur Sozialamtfrau/zum Sozialamtmann in BesGr A 11,
      zur Sozialamtsrätin/zum Sozialamtsrat in BesGr A 12,
      zur Sozialrätin/zum Sozialrat in BesGr A13.

      Die Zentrale Koordinierungsstelle Bewährungshilfe der bayerischen Justiz steht für ergänzende Fragen zur Verfügung. Zu finden ist die Koordinierungsstelle im Justizportal in der Rubrik Gerichte.
  3. Leitender Bewährungshelfer

    Zur Förderung der fachlichen Qualität der Bewährungshilfe ist bei jedem Landgericht ein Leitender Bewährungshelfer bestellt, der unmittelbarer Fachvorgesetzter der Bewährungshelfer und Servicekräfte seiner Dienststelle ist. Bei größeren Dienststellen können mehrere Leitende Bewährungshelfer bestellt werden.

    Den Leitenden Bewährungshelfern obliegen die fachliche Koordination der Arbeit der Bewährungshilfe und der an der Dienststelle unerlässliche Informationsaustausch. Sie sind in die Personalführung eingebunden, insbesondere in das Einstellungsverfahren, die Vorbereitung der dienstlichen Beurteilungen und die Führung der Mitarbeitergespräche. Sie sind auch für die Organisation der in den Dienststellen der Bewährungshilfe bestehenden Serviceeinheiten in Abstimmung mit der Behörden- und Geschäftsleitung zuständig.

    Den Leitenden Bewährungshelfern kommt zudem eine wesentliche Rolle bei der Einführung und Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe zu.

    Die zahlreichen Führungsaufgaben können nur mit hochmotiviertem und qualifiziertem Personal bewältigt werden.

    Die richtige Auswahl und zielorientierte Qualifizierung der Leitenden Bewährungshelfer und ihrer Stellvertreter sind wesentliche Voraussetzung für die Qualität der Arbeit in der Bewährungshilfe und das Betriebsklima in den Dienststellen.

    Zur weiteren Verbesserung der Personalauswahl wurde daher ein Anforderungsprofil erstellt, das - ohne erschöpfend zu sein - Kriterien enthält, deren Erfüllung von künftigen Leitenden Bewährungshelfern und ihren Stellvertretern erwartet wird.

    Bei der Personalauswahl gelten folgende Anforderungen an Leitende Bewährungshelfer und ihre Stellvertreter:
    • Fachkompetenz

      Berufserfahrung als Bewährungshelfer;
      hohe Fach- und Methodenkompetenz, u.a. nachgewiesen durch berufsbegleitende Fortbildung und Projektarbeit;
      Grundkenntnisse im Personalwesen, in der Organisationslehre und in der Informationstechnik.

      Soweit einzelne Kenntnisse noch nicht vorliegen, wird die Bereitschaft zur Fortbildung und zur Hospitation vorausgesetzt.
    • Persönliche Kompetenz

      Engagement;
      Identifikation mit dem Auftrag der Justiz;
      Flexibilität, Kreativität und Innovationsfähigkeit;
      Entscheidungsfreude;
      Fähigkeit zur Repräsentation der Bewährungshilfe nach außen;
      Fähigkeit, sich präzise und strukturiert auszudrücken;
      sicheres Auftreten
    • Sozialkompetenz

      Kommunikationsfähigkeit;
      Teamfähigkeit und Konsensbereitschaft;
      Fähigkeit zur Kooperation intern und nach außen;
      Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit;
      Glaubwürdigkeit;
      Aufgeschlossenheit für die fachlichen Weiterentwicklungen in der Bewährungshilfe und Strukturveränderungen in der Justiz
    • Führungskompetenz

      Fähigkeit, kooperativ zu führen, Mitarbeiter zu motivieren, durch Zielvereinbarungen zu führen, Konflikte zu bewältigen;
      Delegationsvermögen;
      Fähigkeit, ein gutes Beispiel vorzuleben;
      Fürsorge gegenüber den Mitarbeitern und Loyalität zum Dienstherrn;
      Fähigkeit und Bereitschaft, die Stärken der Mitarbeiter zu erkennen und zu fördern;
      Bereitschaft zur Qualifizierung in Fragen des Führungsverhaltens.

      Es wird erwartet, dass der Leitende Bewährungshelfer und ihre Stellvertreter ihrer in den Leitlinien zur Führung und Zusammenarbeit in der Bayerischen Staatsverwaltung (vgl. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 19. Mai 2003, JMBl S. 97) beschriebenen Vorbildfunktion gerecht werden, hohe Akzeptanz in ihrer Dienststelle besitzen und durch ihr Verhalten ein vertrauensvolles Klima schaffen, in dem Führungsgrundsätze gedeihen und sich verwirklichen können.
    • Organisatorische Kompetenz

      Fähigkeit, eine Dienststelle zu organisieren und zu koordinieren;
      Fähigkeit, strategische Ziele zu entwickeln und umzusetzen;
      Kostenbewusstsein.


Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes [intern]

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