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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Gerichtsvollzieher

Diese Seite informiert Sie über das Zulassungs- bzw. Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Gerichtsvollzieher bei der bayerischen Justiz.

Berufsbild

Was nützt das beste Urteil, wenn es nicht vollstreckt werden kann?

Als Gerichtsvollzieher erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Die wichtigste Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist es, Urteile und Beschlüsse des Gerichts durchzusetzen. Um dem Gläubiger, der einen Prozess gewonnen hat, zu seinem Geld zu verhelfen, pfändet er bewegliches Schuldnervermögen (z.B. echte Teppiche, Schmuck), versteigert es öffentlich und verteilt den Erlös in eigener Verantwortung.

Eine weitere Aufgabe ist die zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen, die Durchführung von Zustellungen und die Aufnahme von Wechsel- und Scheckprotesten.

Seit 1. Januar 1999 ist dem Gerichtsvollzieher die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (früher "Offenbarungseid") übertragen.

Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs sind die Gerichtsvollzieher weitgehend selbst verantwortlich.

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Zulassungs- und Einstellungsvoraussetzungen

Für den Gerichtsvollzieherdienst können Justizfachwirte und seit 1. April 2001 auch andere Bewerber zugelassen werden.
Zulassung von Justizfachwirten:

Justizfachwirte können zur Ausbildung für den Gerichtsvollzieherdienst zugelassen werden, wenn sie

Zulassung von anderen Bewerbern:

Hinweis: In den nächsten Jahren werden keine anderen Bewerber zugelassen.

Andere Bewerber (= befähigte Arbeitnehmer bei der Justiz und externe Seiteneinsteiger) können ausnahmsweise zugelassen bzw. eingestellt werden, wenn keine geeigneten Bewerber aus dem Justizfachwirtedienst zur Verfügung stehen und ein besonderes dienstliches Interesse an der Gewinnung der Bewerber besteht.

Zur vorbereitenden Ausbildung und zu der nachfolgenden Gerichtsvollzieherausbildung können diese anderen Bewerber zugelassen werden, wenn sie

Für die Einstellung bzw. Zulassung sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten:

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
(Tel. 089/5597-3094 oder -2250)
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m [intern]

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
(Tel. 0911/321-2201)
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n [intern]

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
(Tel. 0951/833-1119)
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba [intern]

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Ausbildung

Die Gerichtsvollzieherbewerber absolvieren während der regelmäßig am 15. Oktober jeden Jahres beginnenden 18-monatigen Ausbildung drei fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizschule Pegnitz www.justiz.bayern.de/gericht/olg/js [intern] sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei einem Gerichtsvollzieher.

Die anderen Bewerber (= befähigte Arbeitnehmer bei der Justiz und externe Seiteneinsteiger) werden sechs Monate vor Beginn der regulären Gerichtsvollzieherausbildung als Arbeitnehmer eingestellt. Sie absolvieren unmittelbar vor der regulären Gerichtsvollzieherausbildung regelmäßig ab 15. April eine sechsmonatige vorbereitende Ausbildung an der Bayerischen Justizschule Pegnitz (4 Monate fachtheoretische Ausbildung) und bei dem jeweiligen Ausbildungsgericht (2 Monate Einführung und Hospitation), in der ihnen die wesentlichen Kenntnisse aus der Ausbildung für den Justizfachwirtedienst vermittelt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der vorbereitenden Ausbildung wird diesen Bewerbern im Benhmen mit dem Landespersonalausschuss die Befähigung für den Justizfachwirtedienst zuerkannt. Wer als anderer Bewerber auch diese Hürde genommen hat, wird statusrechtlich zum Justizsekretär in Besoldungsgruppe A 6 ernannt und kann die reguläre Gerichtsvollzieherausbildung beginnen.

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Werdegang

Nach der bestandenen Abschlussprüfung werden die geprüften Gerichtsvollzieher in der Regel mit Gerichtsvollzieheraufgaben betraut. Die Ernennung zum Gerichtsvollzieher in Besoldungsgruppe A 8 erfolgt entsprechend der Prüfungsnote sowie der Stellensituation nach der Gerichtsvollzieherprüfung.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

Die Gerichtsvollzieher erhalten zusätzlich eine Vollstreckungsvergütung und eine Bürokostenentschädigung.


Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes [intern]

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