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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Justizfachwirte

Diese Seite informiert Sie über das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Justizfachwirt bei der bayerischen Justiz.

Berufsbild

Als Justizfachwirt erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Sie werden eingesetzt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Die Tätigkeit in den Abteilungen erstreckt sich neben der Protokollführung insbesondere auf die Aktenverwaltung. Dazu gehört hauptsächlich das Anlegen, die Führung und die Verwahrung der Akten sowie die Bearbeitung eingehender Post. Daneben ist das gesamte Schreibwerk (Urteile, Beschlüsse, Ladungen etc.) zu fertigen und hinauszugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Parteiverkehr. Hier werden Auskünfte erteilt, Anträge aufgenommen und die Beteiligten über den Stand des Verfahrens informiert. In der Justizverwaltung sind die Justizfachwirte z. B. in Personal-, Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten tätig oder mit IT-Aufgaben befasst.

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Einstellungsvoraussetzungen

Bewerber für eine Einstellung in den Justizfachwirtedienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Sie sollten Interesse am Beruf haben, engagiert, verantwortungsbereit, teamfähig, kommunikativ und verschwiegen sein sowie Freude am Umgang mit der elektronischen Datenverarbeitung haben. Voraussetzung für die Beschäftigung als Justizfachwirt ist die erfolgreiche Ableistung eines 2-jährigen Vorbereitungsdienstes. Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

Das Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin mit Einstieg in der 2. Qualifikationsebene wird alljährlich im Juli für die Einstellung zum 1. September des darauffolgenden Jahres von der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses durchgeführt. Zur Teilnahme ist die rechtzeitige Online-Anmeldung bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses erforderlich. Informationen über das Auswahlverfahren und die Online-Anmeldung können bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landespersonalausschusses, Postfach 22 14 41, 80504 München, Telefon 089/ 2306-2901, 2902, E-mail: poststelle@lpa.bayern.de [email] , angefordert oder über die Internetseite des Bayerischen Landespersonalausschusses [extern] abgerufen werden.

Weiterhin müssen die Bewerber die Fähigkeit nachweisen, in der Texterfassung eine zehnminütige Abschrift einer Langschriftvorlage in der Geschwindigkeit von 180 Anschlägen je Minute zu fertigen. Soweit dieser Nachweis nicht bereits bei der Einstellung erbracht wird, ist er bis zum Ende des ersten Ausbildungshalbjahres durch ein Zeugnis einer staatlich geprüften Lehrkraft zu erbringen.

Für die Einstellung in den Justizfachwirtedienst sind die Präsidenten der Oberlandesgerichte in München, Nürnberg und Bamberg zuständig. Ihre Anschriften lauten:

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts München
Prielmayerstraße 5
80335 München
(Tel. 089/5597-2250 oder -3094)
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m [intern]

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg
(Tel. 0911/321-2201)
www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n [intern]

Herrn Präsidenten des
Oberlandesgerichts Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg
(Tel. 0951/833-1134)
www.justiz.bayern.de/olg/ba [intern]

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Ausbildung

Sie werden als Justizsekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt.
Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.

Die Anwärter des Justizfachwirtedienstes absolvieren während des regelmäßig am
1. September jeden Jahres beginnenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes vier fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizschule Pegnitz www.justiz.bayern.de/gericht/olg/js [intern] sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte beim Amtsgericht, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft.

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Werdegang

Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizsekretär (= Eingangsamt). Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Justizfachwirtin" oder "Justizfachwirt".

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 10 und höher oder die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für den Rechtspflegerdienst möglich.


Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes [intern]

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