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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Berufe und Stellen > Berufsbilder > Justizwachtmeister - Letzte Änderung: 07.12.2011


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6. - Seiteninhalt

Justizwachtmeister

Diese Seite informiert Sie über das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für eine Tätigkeit als Justizwachtmeister bei der bayerischen Justiz.

Berufsbild

Als Justizwachtmeister erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz vielfältige Aufgaben.

Sie werden eingesetzt

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Einstellungsvoraussetzungen

Bewerber für eine Einstellung in den Justizwachtmeisterdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

Zu der Ausbildung kann zugelassen werden, wer

Für die Einstellung in den Justizdienst als Justizaushelfer sind die Behördenleiter der Gerichte und Staatsanwaltschaften zuständig. Die Anschriften der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind auf der Eingangsseite des Justizportals unter www.justiz.bayern.de [intern] in der Rubrik "Gerichte" und "Staatsanwaltschaften" zu finden.

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Ausbildung

Während der Ausbildung sind die Nachwuchskräfte für den Justizwachtmeisterdienst noch nicht verbeamtet, sondern im Arbeitnehmerverhältnis als Justizaushelfer beschäftigt.

Die Ausbildung zum Justizwachtmeister dauert mindestens sieben Monate und gliedert sich in die praktische Unterweisung bei Gericht und/oder Staatsanwaltschaft und in die fachtheoretische Ausbildung an der Bayerischen Justizschule Pegnitz, www.justiz.bayern.de/gericht/olg/js [intern]

Nach einer einführenden praktischen Ausbildung ist ein in der Regel elfwöchiger fachtheoretischer Lehrgang an der Bayerischen Justizschule Pegnitz zu besuchen. Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizschule Pegnitz zur Verfügung gestellt. Der fachtheoretische Lehrgang an der Bayerischen Justizschule Pegnitz vermittelt die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse und die notwendigen Schlüsselkompetenzen. Er beinhaltet ein Deeskalationstraining, einen Erste-Hilfe-Kurs und EDV-Unterricht. Weiter erfolgt hier eine grundlegende Ausbildung in einsatzbezogener Selbstverteidigung, im Umgang mit dem Einsatzstock sowie eine Waffen- und Schießausbildung. Anschließend wird die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortgesetzt. Zudem hospitieren die Justizaushelfer bei einer Justizvollzugsanstalt und einer Polizeidienststelle.

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Werdegang

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung und ca. 18 Monate nach der Einstellung in den Justizdienst erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizoberwachtmeister in Besoldungsgruppe A 4.

Abhängig von den dienstlichen Leistungen und den zur Verfügung stehenden Stellen sind Beförderungen möglich

Bei entsprechender Eignung ist eine modulare Qualifizierung für die Ämter der Besoldungsgruppe A 7 und höher oder die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für den Justizfachwirtedienst möglich.


Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes [intern]

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