Großes Staatswappen des Freistaates Bayern

Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

1. - Allgemeine Informationen

Zum Portal | Inhalt | Suchen | Hilfe |  Impressum


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

2. - Themengebiete des Portals

Ministerium | Gerichte | Staatsanwaltschaften | Justizvollzug | Landesjustizprüfungsamt | Service | Rechtsprechung


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

3. - Navigation im Bereich Justizministerium

Ministerium + |
die Ministerin | Anschrift und Aufgaben |
Presse + |
aktuelle Pressemitteilungen | Kontakt | Newsletter | Pressearchiv | Namensartikel |
Reden und Grußworte + |
der Ministerin | des Amtschefs | Archiv |
Aktuelles + |
Aktuelles und Veranstaltungen | Dauerausstellung | Cybercrime | Evaluation des Rechts- und Justizstandorts Bayern | Aktuelle Projekte + |
Europäischer Sozialfonds im Justizvollzug | Gender Mainstreaming | "Teen-Court" - Projekte | IuK-Projekte |

Justizminister­konferenz + |
Allgemeines | Beschlüsse | JuMiKo 2006 |
B-Justizminister­konferenz + |
Allgemeines | Beschlüsse |
Opferschutz und Zeugenbetreuung + |
Opferschutz | Zeugenbetreuung | Rechte Geschädigter im Strafverfahren | Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch |
Verbraucher­schutz + | Gesetzgebung + |
Gesetzgebungs­vorhaben | Aktuelle Gesetze |
Berufe und Stellen in der Justiz + | Denkmalgeschützte Justizgebäude + |



Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

4. - Links zu anderen Projekten

BAYERN DIREKTBAYERN | DIREKT - die gemeinsame Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung. | Aufbruch BayernAufbruch Bayern … Ihr Vorschlag zählt. | Verwaltungsportal der Bayerischen StaatsregierungVerwaltungsportal der Bayerischen Staatsregierung | Datenbank Bayern - RechtDatenbank BAYERN - RECHT | Bayerischer BehördenwegweiserInformationen über Behörden und behördliche Leistungen. | YouTube-Kanal der Bayerischen StaatsregierungYouTube-Kanal der Bayerischen Staatsregierung | BayernInfoBayernInfo - Verkehrs - Informationen für Bayern. |


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

5. - Orientierungszeile

Portal > Ministerium > Berufe und Stellen > Berufsbilder > Notare - Letzte Änderung: 21.03.2012


Tastaturzugriff: [ ALT ] + [ 1 ][ 2 ][ 3 ][ 4 ][ 5 ][ 6 ]

6. - Seiteninhalt

Notare

Berufsbild

Aufgaben und Stellung

Notare sind in der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Ihr Aufgabengebiet geht über die Erstellung und Beurkundung von Verträgen auf den Gebieten des Sachen-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrechts sowie die Beglaubigung von Unterschriften weit hinaus. So bieten Notare kleinen und mittelständischen Unternehmen - schon im Zusammenhang mit der Existenzgründung - eine umfassende rechtliche Beratung "aus einer Hand". Ferner sind sie im Bereich der außergerichtlichen Streitschlichtung tätig.

Notare werden in Bayern zur hauptberuflichen Amtsausübung auf Lebenszeit bestellt (in einigen anderen Bundesländern gibt es Rechtsanwälte, die Notare im Nebenberuf sind). Sie sind Inhaber eines öffentlichen Amtes, zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet und - ähnlich wie die Richter - in ihrer Stellung unabhängig. Das Gegenstück zu dieser Unabhängigkeit ist die staatliche Aufsicht, die beispielsweise in regelmäßig stattfindenden Geschäftsprüfungen der Notare durch die Präsidenten der Landgerichte ihren Niederschlag findet.

Für die Organisation ihres Geschäftsbetriebs (Amtsräume, Mitarbeiter, EDV etc.) sind die Notare selbst verantwortlich. Sie werden hierbei von der Landesnotarkammer Bayern und der Notarkasse Anstalt des öffentlichen Rechts unterstützt. www.notare.bayern.de [extern] Näheres zu Aufgaben und Stellung des Notars können Sie dem gemeinsam von der Landesjustizverwaltung und der Landesnotarkammer Bayern entwickelten Anforderungsprofil für Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren in Bayern entnehmen

Die "Laufbahn" als Notar

Voraussetzung für die Bestellung zum Notar ist die Ableistung eines mindestens dreijährigen Anwärterdienstes als Notarassessor. Der Notarassessor befindet sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eigener Art. Die Voraussetzungen für die Übernahme in den notariellen Anwärterdienst sind unter dem Stichwort "Bewerbungsmodalitäten" ausführlich dargestellt.

Nach Ablauf der dreijährigen Mindestanwärterzeit besteht die Möglichkeit, sich auf eine freie, ausgeschriebene Notarstelle zu bewerben. Im Durchschnitt der letzten Jahre wurden Notarassessoren nach rund vier Jahren Anwärterzeit zu Notaren ernannt. Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern gilt das Leistungsprinzip in Verbindung mit dem sog. Prüfungsjahrgangsprinzip. Die Bewerberauswahl funktioniert danach - etwas vereinfacht - wie folgt:

Die Zuweisung einer Notarstelle ist mit der Bestellung zum Notar auf Lebenszeit verbunden. Am ersten Amtssitz hat der Notar grundsätzlich 5 Jahre zu verweilen, bevor er sich um eine andere Notarstelle bewerben kann. Die Auswahl unter den Mitbewerbern erfolgt hier nach folgenden Gesichtspunkten:

Am zweiten Amtssitz hat der Notar grundsätzlich 4 Jahre zu verweilen, bevor er sich ggf. um ein anderes Amt bewerben kann.

Einkommensmöglichkeiten

Notarassessoren erhalten Dienstbezüge entsprechend Alter und Familienstand wie ein Richter der Besoldungsgruppe R 1. Auch die Ausgestaltung der Beihilfe- und Versorgungsberechtigung entspricht derjenigen von R 1-Richtern.

Notare beanspruchen für ihre Tätigkeiten von den Rechtsuchenden Gebühren nach Maßgabe der Kostenordnung. Aus dem Gebührenaufkommen haben sie ihre Kosten (Mietzinsen für die Geschäftsräume, Personalkosten, Beiträge zur Haftpflichtversicherung, Ausgaben für Einrichtungen und EDV, Abgaben an die Notarkasse) zu bestreiten. Das Gebührenaufkommen abzüglich aller Kosten ist das zu versteuernde Einkommen des Notars. Bleibt dieses Einkommen hinter dem Gehalt eines R 1-Richters zurück, erhält der Notar von der Notarkasse eine Ausgleichszahlung (sog. Einkommensergänzung). Diese Einkommensergänzung stellt ein wichtiges Sicherheitsnetz besonders dann dar, wenn ein Notar eine neu errichtete Notarstelle übernimmt.

Notare treten spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres in den Ruhestand treten. Ihnen stehen dann Pensionsleistungen etwa wie Vorsitzenden Richtern am Landgericht zu.

Nach Oben

Bewerbungsmodalitäten

Übernahme in den notariellen Anwärterdienst

Zum Notar soll nur bestellt werden, wer einen mindestens dreijährigen notariellen Anwärterdienst als Notarassessor abgeleistet hat. Der Notarassessor befindet sich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis eigener Art. Die Einstellungsvoraussetzungen sind die gleichen wie auch sonst im öffentlichen Dienst (z.B. bei Richtern und Staatsanwälten), nämlich

Das Anforderungsprofil für Notarinnen und Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren in Bayern dient dabei als Leitfaden für die Bewertung der Eignung von Bewerbern um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst.

Während des notariellen Anwärterdienstes wird der Notarassessor nacheinander verschiedenen Ausbildungsnotaren zugewiesen. Er wird von der Landesnotarkammer Bayern für Notarvertretungen (Urlaubsvertretung, Vertretung im Krankheitsfall) sowie für Notariatsverwaltungen herangezogen. Die Schwierigkeit und die Häufigkeit der Einsätze steigen mit zunehmender Ausbildungsdauer. Dabei werden unter Umständen hohe Anforderungen an die örtliche Mobilität und Flexibilität der Notarassessoren gestellt, wobei familiäre und soziale Belange berücksichtigt werden. Dennoch ist Voraussetzung für eine Bewerbung um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst die Bereitschaft, sich grundsätzlich an jedem der 200 Orte, an denen sich in Bayern Notarstellen befinden, einsetzen zu lassen.

Während der Assessorenzeit werden umfangreiche Ausbildungsinhalte, besonders zum Kautelarrecht der einzelnen dem Notar anvertrauten Rechtsmaterien, in Organisationsfragen und im Umgang mit Rechtsuchenden, vermittelt.
Die Ausbildung erfolgt also zum einen durch den jeweiligen Ausbildungsnotar, zum anderen in Fortbildungsveranstaltungen der Landesnotarkammer Bayern.

Bewerbungsverfahren

In den notariellen Anwärterdienst werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang der Zweiten Juristischen Staatsprüfung übernommen. Die Einstellung der Nachwuchskräfte beginnt jeweils im Anschluss an die Zweite Juristische Staatsprüfung. Wenn Sie sich für den Beruf des Notars geeignet halten, sollten Sie sich schriftlich beim

Bayerischen Staatsministerium der
Justiz und für Verbraucherschutz
Personalabteilung
Prielmayerstraße 7
80097 München

bewerben, sofern Sie in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mindestens ein Prüfungsergebnis im oberen Bereich der Notenstufe "vollbefriedigend" erreicht haben. Wenn Sie in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bereits nach dem schriftlichen Teil mindestens 11,50 Punkte erzielt haben, sollten Sie sich noch vor Ablegung der mündlichen Prüfung bewerben. Sonst bewerben Sie sich bitte möglichst rasch nach Ihrer mündlichen Prüfung.

Bevor Sie ein Bewerbungsschreiben einreichen, sollten Sie sich eingehend über den Berufsalltag von Notaren und Notarassessoren unterrichten. Dies erreichen Sie am Besten, indem Sie unter Vorlage des Zeugnisses der Zweiten Juristischen Staatsprüfung oder der Notenübersicht des schriftlichen Prüfungsteils bei einem oder mehreren bayerischen Notaren Ihrer Wahl hospitieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gesuche von Bewerbern aus dem Prüfungstermin 2011/2 um Übernahme in den notariellen Anwärterdienst grundsätzlich bis zum 29. Juni 2012 eingereicht werden können. Ungeachtet dieser Bewerbungsfrist ist die möglichst frühzeitige Einreichung der Bewerbungsunterlagen nach dem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung zweckmäßig, weil nur dadurch eine zeitgerechte Durchführung des Bewerbungsverfahrens sichergestellt werden kann.

Dem Bewerbungsgesuch sind jeweils zweifach beizufügen

Ferner müssen Sie in Ihrem Gesuch angeben, ob Sie

Alsbald nach Eingang Ihrer Bewerbung werden Sie zu Vorstellungsgesprächen in das Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und in die Landesnotarkammer Bayern www.notare.bayern.de [extern] eingeladen bzw. über das weitere Verfahren unterrichtet.

Folgende Dateien werden zum download angeboten:



Nach Oben

Anforderungsprofil für Notare, Notarinnen, Notarassessorinnen und Notarassessoren

Vorbemerkung

Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie werden für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und andere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt. Notare unterhalten an den ihnen zugewiesenen Amtssitzen Geschäftsstellen mit eigenen Mitarbeitern. Sie erheben für ihre Amtstätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung und tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer Amtsführung selbst. Notare sind aber keine freien Unternehmer. Sie üben kein Gewerbe aus. Notare nehmen vielmehr selbstständig originäre hoheitliche Befugnisse wahr, sind zur Amtsausübung verpflichtet und streben nicht nach Gewinn im Wettbewerb mit Anderen. Notare sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und genießen aufgrund ihrer unabhängigen Stellung und ihrer hohen fachlichen und sozialen Kompetenz besonderes Vertrauen. Das Notaramt ist ein öffentliches Amt mit ergänzenden freiberuflichen Elementen.

Die Bestellung zum hauptberuflichen Notar setzt in der Regel die Leistung eines dreijährigen Anwärterdienstes als Notarassessor im Landesdienst voraus. Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis und erhalten Bezüge entsprechend den Grundsätzen des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips.

Aufgrund ihrer besonderen Stellung sind an die fachliche, persönliche und gesundheitliche Eignung der Notare besonders hohe Anforderungen zu stellen (Art. 33 Abs. 2 GG). Notarassessoren müssen die erforderlichen Anlagen besitzen, um nach Ableistung des Anwärterdienstes die Voraussetzungen für die Bestellung zum Notar auf Lebenszeit erfüllen zu können.

Das nachstehende Anforderungsprofil enthält - ohne erschöpfend sein zu können - Kriterien, deren Erfüllung von Notaren in ihrem von hoher Verantwortung geprägten Amt allgemein erwartet wird. Gleiches gilt auch für Notarassessoren mit der Einschränkung, dass diese sich die besonderen erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten während des Anwärterdienstes aneignen sollen.

Tätigkeitsfeld eines Notars

Das klassische Tätigkeitsfeld des Notars wird wesentlich durch das materielle Recht und das Verfahrensrecht bestimmt. Bundes- und landesrechtliche Vorschriften sehen vor allem auf den Gebieten des Immobilien-, Handels-, Gesellschafts-, Familien- und Erbrechts Beurkundungszuständigkeiten des Notars vor. Die Zivilprozessordnung misst der notariellen Urkunde einen besonderen Beweiswert zu und ermöglicht es, einen vollstreckbaren Titel zur Urkunde des Notars zu schaffen. Deshalb kommt die notarielle Beurkundung auch für rechtsgeschäftliche Erklärungen in Betracht, die nicht formbedürftig sind. In zunehmendem Umfang gewinnen Querbezüge zum öffentlichen Recht, Steuerrecht, Internationalen Privatrecht sowie zum Europarecht für die notarielle Praxis an Bedeutung.

Die Funktion der Form ist nicht auf die Beweiskraft und den Schutz vor Übereilung beschränkt. Hinzu treten die Warnfunktion sowie die Streitvermeidung durch rechtssichere Vertragsgestaltung und Information. Deshalb erschöpft sich die Aufgabe des Notars nicht darin, den Willen der Vertragsbeteiligten zu protokollieren. Vielmehr hat er die Beteiligten als neutraler Betreuer beider Seiten rechtlich zu belehren und gestaltend zu beraten. Im Idealfall des Beurkundungsverfahrens schlägt er einen von ihm entworfenen, ausgewogenen Vertrag vor. Der Notar hat auf die Einhaltung des zwingenden Rechts, insbesondere der verbraucherschützenden Vorschriften, zu achten und auf Zweifel an der Wirksamkeit von Vertragsklauseln hinzuweisen. Die Verfahrensgestaltung bei Verbraucherverträgen soll einem strukturellen Ungleichgewicht der Vertragsbeteiligten entgegenwirken. Der Notar ist jedoch nicht der "Vormund" des Bürgers. Das Beurkundungsverfahren dient dazu, bei bedeutsamen Rechtsgeschäften die Bedingungen zu schaffen, unter denen der Bürger von seiner Vertragsfreiheit eigenverantwortlich und bewusst Gebrauch machen kann.

Neben der Vorbereitung von Verträgen und deren Beurkundung nimmt der nachfolgende Vollzug einen nicht unwesentlichen Anteil der notariellen Tätigkeit ein. Der Notar übernimmt hier häufig umfassende Treuhandaufgaben. Seine "Filterfunktion" vor den Gerichten der freiwilligen Gerichtsbarkeit trägt zur beschleunigten Abwicklung von Rechtsgeschäften bei.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung als Voraussetzung der Übernahme in den Anwärterdienst wird in erster Linie durch die Leistungen in der die juristische Ausbildung abschließenden Staatsprüfung nachgewiesen. In Ausnahmefällen können weitere fachliche Gesichtspunkte wie das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung herangezogen werden. Bei der Bestellung zum Notar werden zudem die Dauer des Anwärterdienstes - ggf. unter Anrechnung von Wehrdienst-, Zivildienst- und Erziehungszeiten - und die in der Vorbereitungszeit gezeigten Leistungen berücksichtigt.

Der Notar hat Beurkundungszuständigkeiten in ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten, in denen von ihm ein hohes Maß an Spezialkenntnissen verlangt wird. Der Notar bedarf deshalb eines breiten und zugleich spezialisierten Fachwissens, das durch Fortbildung ständig auf dem neuesten Stand gehalten wird.

Zuweilen benötigt der Notar aufgrund der zunehmenden Internationalisierung auch Kenntnisse fremder Sprachen und Rechtsordnungen.

Der Notar muss in der Lage sein, komplexe Lebenssachverhalte auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge zu analysieren, ohne dabei die Belange und Ziele der Beteiligten aus dem Auge zu verlieren. Kenntnisse in der Betriebswirtschaftslehre und im Steuerrecht sind für die notarielle Praxis von Vorteil.

Der Notar gerät in der Beurkundungsverhandlung nicht selten in die Situation, dass die Beteiligten zu unvorhergesehenen Problemen ad hoc die Formulierung von Lösungsvorschlägen erwarten. Der Notar hat mitunter parallel eine größere Zahl an komplexen Beurkundungen vorzubereiten und abzuwickeln. Daher muss er in der Lage sein, aufgrund seines präsenten juristischen Wissens und seines ausgeprägten Problembewusstseins auch unter hohem Zeitdruck eine Vielzahl juristischer Fragestellungen zu bearbeiten und sich auf unterschiedlichste Lebenssachverhalte einzustellen.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung fordert vom Teilnehmer Ähnliches und ist daher in hohem Maße geeignet, die erforderliche fachliche Eignung nachzuweisen. Das Prüfungsergebnis ist einerseits von grundsätzlichem Wert, da es den Nachweis des juristischen Leistungspotenzials des Bewerbers führt. Andererseits kann es angesichts der fortschreitenden Rechtsentwicklung und dem daraus folgenden Erfordernis ständiger Fortbildungsanstrengungen nicht das alleinige Auswahlkriterium für die spätere Bestellung zum Notar sein. Die Fähigkeit der vorausschauenden Vertragsgestaltung ist eine Schlüsselqualifikation des Notars und bedingt umfangreiche praktische Erfahrung, die in der Anwärterzeit und der späteren Berufsausübung gesammelt und stetig erweitert wird.

Die fachlichen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Persönliche Eignung

Der Notar ist unabhängiger, unparteilicher und selbständiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Diese Beschreibung gibt die Kriterien der persönlichen Eignung für den Beruf des Notars vor. Die persönliche Eignung zum Notarberuf erwirbt bzw. vervollständigt der Notarassessor in der Regel erst während der Leistung des Anwärterdienstes. Die charakterlichen Anlagen und die Bereitschaft zum Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten müssen jedoch bei der Übernahme in den Anwärterdienst vorhanden sein und sind Gegenstand der Einstellungsgespräche.

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes [intern]

Nach Oben