Denkmalgeschützte Justizgebäude in Bayern
Vorwort:
Bayern ist reich an historischen Kulturdenkmälern. Sie zu pflegen, zu schützen und - soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar - wieder herzustellen, ist eine wichtige Aufgabe aller staatlichen und kommunalen Behörden. Gemeinsam mit der Staatsbauverwaltung und dem Landesamt für Denkmalpflege leistet die bayerische Justiz ihren Beitrag zum Erhalt und zur Pflege des kulturhistorischen Erbes. Fast die Hälfte der von der Justiz verwalteten Gebäude und Gebäudekomplexe steht unter Denkmalschutz. 151 Eintragungen verzeichnet derzeit die Denkmalliste, d. h. viele Bauwerke haben einen hohen kunsthistorischen Rang. Die nachfolgenden Internetseiten, die sich noch im Aufbau befinden, sollen der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in den bisher nur wenig bekannten Beitrag der bayerischen Justiz zur Erhaltung unserer Kulturgüter verschaffen. Vorgestellt wird eine Liste sämtlicher derzeit unter Denkmalschutz stehender Justizgebäude nach Regierungsbezirken unterteilt und alphabetisch geordnet. Einige Objekte werden zudem mit einer kurzen Beschreibung der Baugeschichte und ausgewählten Fotografien dargestellt.
- Regierungsbezirk Oberbayern [intern]
- Regierungsbezirk Niederbayern [intern]
- Regierungsbezirk Schwaben [intern]
- Regierungsbezirk Oberpfalz [intern]
- Regierungsbezirk Mittelfranken [intern]
- Regierungsbezirk Oberfranken [intern]
- Regierungsbezirk Unterfranken [intern]
