Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch
Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.
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Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Susanne Aulinger |
Leitender Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier |
Oberstaatsanwältin Gisela Rosinski |
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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg Wilhelmsplatz 1 96047 Bamberg: Tel. 0951/833-1430 |
Generalstaatsanwaltschaft München Nymphenburger Str. 16 80335 München Tel. 089/5597-4469 |
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg Bärenschanzstraße 70 90429 Nürnberg Tel. 0911/321-2074 |
E-Mail:
Bamberg:
opferschutz@gensta-ba.bayern.de [email]
München:
Alfons.Obermeier@gensta-m.bayern.de [email]
Nürnberg
opferschutz@gensta-n.bayern.de [email]
Aufgabe der Ansprechpartner
Sie stehen als erste Ansprechpartner für Opfer und deren Angehörige, aber auch für Schulen, Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung, soweit es um Fragen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung bei Verdachtsfällen von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen geht.
Die Ansprechpartner informieren Sie u.a. über allgemeine Fragen der Strafverfolgung wie etwa
- Möglichkeiten und Folgen einer Strafanzeige
- Ablauf des Ermittlungs- und Strafverfahrens und
- Opferschutzrechte
Alle Ansprechpartner haben langjährige Erfahrungen als Richter und Staatsanwälte in der bayerischen Justiz.
Wie sind dir Ansprechpartner zu erreichen?
Die Ansprechpartner sind schriftlich, per E-Mail und telefonisch erreichbar (näher Angaben s.o.)
Was ist sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch ist eine vorsätzliche und fast immer auf Wiederholung ausgerichtete Straftat an Kindern bis 14 Jahren, wie z.B.
- Berühren des Kindes an und um Genital- und Analbereich, an der Brust
- Vorzeigen des Geschlechtsteils (Exhibitionismus)
- Onanieren vor dem Kind
- öbszöne Redensarten (z.B. bei Telefonbelästigung)
- Vorzeigen und Fertigen von pornographischen Material
- Geschlechts-, Oral und Analverkehr
Auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind gesetzlich vor sexuellen Handlungen durch Personen geschützt, von den sie abhängig sind (z.B. im Bereich Schule, Erziehung, Familie, Sport, Ausbildung, Arbeitsplatz).
Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch
können
sein:
- auffällige Verhaltensänderungen
- körperliche Auffälligkeiten (wie z.B. Verletzungen u.ä.)
-
sexualbetontes (sexualisiertes) Verhalten
Warum muss der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekämpft werden?
Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind, insbesondere wenn sie im sozialen Nahraum geschehen, für die Betroffenen oft über Jahre hinweg sehr belastend. Die psychischen Langzeitschäden, mit denen ein großer Teil der Opfer zu kämpfen hat, wirken sich direkt auf das unmittelbare Umfeld aus, sei es auf Familienangehörige, Freunde oder Arbeitskollegen. Indirekt sind wir alle durch die enormen Kosten betroffen, die durch die Tat (und somit eigentlich durch den Täter) verursacht werden, z.B. Arzt- und Krankenhauskosten, Therapien, Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Prozesskosten usw.
An welche anderen Stellen können Sie sich wenden?
Rat und Hilfe erhalten Sie neben den oben genannten Ansprechpartnern u.a. auch bei:
- jede Polizeidienststelle, insbesondere den Beauftragten für Frauen und Kinder bei den Polizeipräsidien [extern]
- Jugendämtern
- Kinderschutzbund [extern]
- Speziellen Beratungseinrichtungen wi z.B. Wildwasser [extern]
- Opferhilfeorganisationen wie z.B. WEISSER RING [extern]
In Notfällen wählen Sie bitten den
POLIZEINOTRUF "110" !
Bitte beachten Sie:
Polizei und Staatsanwaltschaften müssen ihrer uneingeschränkten Pflicht zur Strafverfolgung nachkommen. Bei konkreten Hinweisen auf eine Straftat sind die Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften und auch die Polizeidienststellen verpflichtet, diese an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Weitere Informationen
Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat eine Broschüre mit Informationen und Hilfen zu dem Themenbereich
herausgeben:
Boschüre "Handeln statt Schweigen - Informationen und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" [extern]
