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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Opferschutz und Zeugenbetreuung > Ansprechpartner bei sexuellem Missbrauch - Letzte Änderung: 11.04.2012


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6. - Seiteninhalt

Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften bei sexuellem Missbrauch

Bei den Generalstaatsanwaltschaften für die Bezirke der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg gibt es jeweils einen Ansprechpartner für Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen.

 
Leitende
Oberstaatsanwältin
Dr. Susanne Aulinger
Leitender
Oberstaatsanwalt
Alfons Obermeier
Oberstaatsanwältin
Gisela Rosinski
Generalstaatsanwaltschaft
Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg:
Tel. 0951/833-1430
Generalstaatsanwaltschaft München
Nymphenburger Str. 16
80335 München
Tel. 089/5597-4469
Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg
Bärenschanzstraße 70
90429 Nürnberg
Tel. 0911/321-2074


E-Mail:

Bamberg:
opferschutz@gensta-ba.bayern.de [email]

München:
Alfons.Obermeier@gensta-m.bayern.de [email]

Nürnberg
opferschutz@gensta-n.bayern.de [email]



Aufgabe der Ansprechpartner

Sie stehen als erste Ansprechpartner für Opfer und deren Angehörige, aber auch für Schulen, Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung, soweit es um Fragen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung bei Verdachtsfällen von Sexualdelikten an Kindern und Jugendlichen geht.

Die Ansprechpartner informieren Sie u.a. über allgemeine Fragen der Strafverfolgung wie etwa

Alle Ansprechpartner haben langjährige Erfahrungen als Richter und Staatsanwälte in der bayerischen Justiz.

Wie sind dir Ansprechpartner zu erreichen?

Die Ansprechpartner sind schriftlich, per E-Mail und telefonisch erreichbar (näher Angaben s.o.)

Was ist sexueller Missbrauch?

Sexueller Missbrauch ist eine vorsätzliche und fast immer auf Wiederholung ausgerichtete Straftat an Kindern bis 14 Jahren, wie z.B.


Auch Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sind gesetzlich vor sexuellen Handlungen durch Personen geschützt, von den sie abhängig sind (z.B. im Bereich Schule, Erziehung, Familie, Sport, Ausbildung, Arbeitsplatz).



Anhaltspunkte für einen sexuellen Missbrauch können sein:

Warum muss der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bekämpft werden?

Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sind, insbesondere wenn sie im sozialen Nahraum geschehen, für die Betroffenen oft über Jahre hinweg sehr belastend. Die psychischen Langzeitschäden, mit denen ein großer Teil der Opfer zu kämpfen hat, wirken sich direkt auf das unmittelbare Umfeld aus, sei es auf Familienangehörige, Freunde oder Arbeitskollegen. Indirekt sind wir alle durch die enormen Kosten betroffen, die durch die Tat (und somit eigentlich durch den Täter) verursacht werden, z.B. Arzt- und Krankenhauskosten, Therapien, Fehlzeiten am Arbeitsplatz, Prozesskosten usw.

An welche anderen Stellen können Sie sich wenden?

Rat und Hilfe erhalten Sie neben den oben genannten Ansprechpartnern u.a. auch bei:

In Notfällen wählen Sie bitten den POLIZEINOTRUF "110" !

Bitte beachten Sie:
Polizei und Staatsanwaltschaften müssen ihrer uneingeschränkten Pflicht zur Strafverfolgung nachkommen. Bei konkreten Hinweisen auf eine Straftat sind die Ansprechpartner der Staatsanwaltschaften und auch die Polizeidienststellen verpflichtet, diese an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Weitere Informationen

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen hat eine Broschüre mit Informationen und Hilfen zu dem Themenbereich
herausgeben:

Boschüre "Handeln statt Schweigen - Informationen und Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" [extern]