Amtsgericht Neu-Ulm
24.10.2007

Bayerische Justizministerin Merk: "Die Strafjustiz darf nicht zum Oberaufseher für die Wirtschaft werden!“

Scharfe Kritik hat heute die bayerische Justizministerin Beate Merk an den Plänen der Bundesregierung geübt, die Strafvorschriften gegen Bestechlichkeit und Bestechung im privaten Verkehr uferlos auszuweiten. Ein Verstoß lediglich gegen interne Richtlinien, der zu keinem Schaden führt, könnte damit bereits eine Strafbarkeit begründen. Merk: „Ich halte es für völlig unvertretbar, die Privatwirtschaft mit solch uferlosen und völlig unbestimmten Strafdrohungen zu überziehen. Bereits ein arbeitsrechtlicher Pflichtverstoß des Angestellten, ohne dass überhaupt ein Schaden entstanden sein muss, kann zur Strafbarkeit führen. Es ist vollkommen richtig, korruptive Praktiken zu bekämpfen. Die bestehenden Vorschriften reichen dafür aber aus. Die Pläne der Bundesregierung schießen weit über das Ziel hinaus und würde letztlich dazu führen, dass die Strafjustiz zum Oberaufseher für die Wirtschaft wird. Wir werden uns im weiteren Verlauf mit allem Nachdruck für die ersatzlose Streichung der Vorschrift einsetzen.“

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Ihren Mut zur Freiheit haben die Geschwister Scholl und vier ihrer Freunde mit dem Leben bezahlt. Wohin es führen kann, wenn die Dritte Gewalt im Staate ihre Unabhängigkeit verliert, zeigt die Dauerausstellung Willkür "Im Namen des Deutschen Volkes".


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