Amtsgericht Neu-Ulm
26.11.2008

Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk fordert Obergrenze für Entgelte bei Internetnutzung im Ausland / Merk: "Wer im Urlaub im Internet surft, soll keinen "Rechnungsschock" erleiden!"

Die bayerische Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert eine gesetzliche Kostenobergrenze für das Versenden von SMS und das Herunterladen von Daten mit dem Handy im Ausland.

Um im Ausland mit dem Handy telefonieren zu können, muss das Netz eines fremden Mobilfunkbetreibers genutzt werden. Dafür fallen sog. Roaminggebühren an. Seit 30. Juni 2007 gibt es eine gesetzliche Preisobergrenze für das Telefonieren mit dem Handy im Ausland. Das Versenden von SMS oder das Herunterladen von Daten ist davon nicht erfasst und kann sehr teuer sein.

Die EU plant derzeit eine gesetzliche Regelung, mit der eine Preisobergrenze für SMS-Roamingdienste geschaffen werden soll. Bayerns Verbraucherschutzministerin begrüßt diesen Vorstoß, fordert aber, auch die Kosten für das Datenroaming, die z.B. bei der Internetnutzung entstehen, zu deckeln: "Der Verbraucher kann derzeit kaum einschätzen, welche Kosten anfallen. Das hat in vielen Fällen zu unerwartet hohen Rechnungen geführt. Es darf aber nicht sein, dass das Surfen im Internet teurer kommt als der gesamte Urlaub, weil durch das Herunterladen von Daten unbeabsichtigt Tausende Euro an Gebühren verursacht werden. Eine solche Gebührenfalle kann wirksam nur mit einer gesetzlichen Höchstgrenze aus der Welt geschaffen werden."

Nach Einschätzung der bayerischen Verbraucherschutzministerin sind die Preise beim Datenroaming derzeit deutlich überhöht und lassen sich durch die tatsächlichen Kosten nicht rechtfertigen. Die Durchschnittspreise liegen in europäischen Ländern zwischen 4 und 16 Euro pro Megabyte. Verschärft wird dieses Problem durch mangelnde Transparenz.

Merk wies darauf hin, dass der Vorschlag neben finanziellen Vorteilen für die Verbraucher ganz besonders Entlastungen für Geschäftsreisende mit sich bringt, also auch für kleine und mittlere Unternehmen, die durch eine Deckelung der Datenroamingpreise erhebliche Kosteneinsparungen zu verzeichnen hätten. Bayerns Verbraucherschutzministerin will sich am kommenden Freitag im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Bundesregierung entsprechenden Einfluss auf das EU-Gesetzgebungsverfahren ausübt.

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