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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2009 - Freigegeben am: 28.01.09


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28. Januar 2009 - Pressemitteilung Nr. 15/09

Verbraucherschutzministerin Beate Merk und VerbraucherService Bayern zeigen Flagge gegen "unseriöse Gewinnmitteilungen"

Das drängende Verbraucherschutzthema "unseriöse Gewinnversprechen" erörterten heute in München Justiz- und Verbraucherschutzministerin Beate Merk und Ute Mowitz-Rudolph, Geschäftsführerin des VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. (VSB). Beide waren sich einig: "Solche Gewinnversprechen sind nicht nur lästig, sondern für viele Menschen auch gefährlich. Und sie nehmen immer mehr überhand."

Mit seiner Aktion "Gewinnmitteilung" hatte der VSB die Verbraucherinnen und Verbraucher während der vergangenen Monate aufgerufen, an sie gerichtete Gewinnmitteilungen zu sammeln und in den Beratungsstellen abzugeben. Das Ergebnis: Über 2000 „Sie haben gewonnen Briefe“, die heute der bayerischen Verbraucherschutzministerin Beate Merk übergeben wurden. Dazu Ute Mowitz-Rudolph: "Die Gewinner wären reihenweise Millionäre, wenn sie die Gewinne bekommen würden – die Wirklichkeit sieht leider anders aus. Zudem sind die Verbraucher den Gewinnmitteilungs-Spam leid und haben das in einer Liste mit 3000 Unterschriften zum Ausdruck gebracht."

Verbraucherschutzministerin Merk stellte ihr Konzept vor, mit dem sie diesen unseriösen und teilweise auch kriminellen Geschäftspraktiken begegnen will: "Ich setze - wie auch bei anderen "Abzockthemen" - auf drei Säulen: Breite Information und Aufklärung, konkrete Beratung durch die Bayerischen Verbraucherverbände und gezielte Verfolgung unseriöser Firmen."

An die Verbraucherinnen und Verbraucher gerichtet sagte Merk: "Hellhörig sollten Sie spätestens dann werden, wenn Sie keinen Absender auf der Mitteilung finden. Oder wenn lediglich eine Postfachadresse angegeben wird. Äußerste Vorsicht ist auch geboten, wenn der Text der Mitteilung - wie meistens - nicht eindeutig formuliert ist und es viel Kleingedrucktes gibt. Mein Tipp: Am besten ist es, solche Gewinnmitteilungen gleich in den Papierkorb zu werfen."

Ein weiterer Tipp: Eine klar formulierte Gewinnmitteilung begründet einen Anspruch auf Auszahlung des Gewinns! Durchgesetzt werden kann er allerdings nur, wenn auf dem Schreiben eine ladungsfähige Adresse angeben ist. Dann kann der Empfänger seinen Gewinnanspruch vor den Zivilgerichten einklagen. "Leider machen es unvollständige oder fehlende Adressen, Briefkastenfirmen im Ausland oder die ausschließliche Angabe von teuren Rückrufnummern fast unmöglich, die Gewinne einzufordern“, kritisierte Ute Mowitz-Rudolph.

Merk und Mowitz-Rudolph wiesen auch darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die gezielte Hilfe und Tipps für das weitere Vorgehen und konkreten Rat benötigen, bei den Beratungsstellen der Bayerischen Verbraucherverbände richtig aufgehoben sind.

Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin aber will den Verbrauchern nicht nur Hilfestellung geben, damit sie sich selber helfen, sondern fordert nach Möglichkeit den unseriösen Firmen das Handwerk zu legen: "Unseriöse Gewinnversprechen können unter Umständen sogar strafrechtlich verfolgt werden - zum Beispiel als Betrug -. Wenn jemand getäuscht wurde und ein Schaden eintritt, dann kann also auch eine Strafanzeige der richtige Weg sein." Merk will für dieses Thema die Strafverfolgungsbehörden weiter sensibilisieren.