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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 26.08.10


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26. August 2010 - Pressemitteilung Nr. 101/10

Merk trägt Kompromiss zur Sicherungsverwahrung nicht mit: "Es dürfen keine Sicherheitslücken entstehen"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk widerspricht dezidiert der Einigung in Berlin zur Sicherungsverwahrung: "Ich werde nicht zustimmen, solange ich keine ausformulierten Texte habe und solange wir nicht sicher sagen können, dass alle Fälle, die heute unter die nachträgliche Sicherungsverwahrung fallen, auch im künftigen Recht wirklich erfasst sind. Es muss sichergestellt sein, dass alle Fakten und Bewertungen, die während der Haft erkennbar werden, am Ende der Haftzeit in die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung mit einfließen können," so Merk.

 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung künftig völlig verzichten und im Gegenzug die sogenannte vorbehaltene Sicherungsverwahrung ausweiten. Merk fürchtet allerdings, dass dabei Straftäter durch das Raster fallen, deren Gefährlichkeit erst im Laufe der Haft entsteht oder erkennbar wird: "Es geht mir überhaupt nicht um Begriffe wie vorbehaltene oder nachträgliche Sicherungsverwahrung. Ich muss aber definitiv sicher sein können, dass durch die Neuregelung keine neuen Lücken entstehen, und sei es auch nur für wenige, aber dafür besonders gefährliche Fälle. Das ist die Verantwortung der Politik und daran muss sich ein neuer Gesetzesvorschlag messen lassen."