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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 01.02.10


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01. Februar 2010 - Pressemitteilung Nr. 15/10

Sicherungsverwahrung an Fristversäumnis gescheitert / Merk fordert Bundesjustizministerin auf, jetzt zügig zu handeln

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk ist erbost darüber, dass schon wieder ein mehrfach vorbestrafter Gewalt- und Sexualstraftäter entlassen werden musste: "Dieser Fall aus Nordrhein-Westfalen zeigt einmal mehr den längst fälligen Reformbedarf im Recht der Sicherungsverwahrung. Ich fordere schon seit längerem, die hier relevante Frist bei der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung von einer Ausschlussfrist zu einer bloßen Ordnungsvorschrift herabzustufen. Die Sicherungsverwahrung darf bei einem hochgefährlichen Straftäter doch nicht davon abhängen, ob das Gericht ein paar Tage früher oder später entscheidet. Die alles entscheidende und allein bedeutsame Frage muss sein, ob der Verurteilte eine Gefahr für die Bevölkerung darstellt oder nicht. Ist er gefährlich, darf er nicht auf die Menschen losgelassen werden, und damit Punkt. Die Bundesjustizministerin ist gefordert, bei ihrer versprochenen Lückenschließung im Recht der Sicherungsverwahrung hierfür zu sorgen."

Bei der "vorbehaltenen Sicherungsverwahrung" verhängt das Gericht im Ausgangsverfahren die Sicherungsverwahrung noch nicht endgültig, sondern verschiebt die Entscheidung auf einen späteren Zeitpunkt. Die endgültige Entscheidung muss spätestens 6 Monate vor dem sogenannten Zwei-Drittel-Zeitpunkt getroffen werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist diese Frist keine bloße Soll-Vorschrift. Vielmehr führt ihr Verstreichen dazu, dass eine Anordnung der zunächst nur vorbehaltenen Sicherungverwahrung unmöglich gemacht wird.