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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 16.02.10


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16. Februar 2010 - Pressemitteilung Nr. 22/10

Merk bekräftigt Forderung nach Verlängerung der Verjährung bei sexuellem Missbrauch / "Leutheusser-Schnarrenberger widerspricht sich selbst"

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat ihre Forderung bekräftigt, die Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch zu verlängern: "Die Bundesjustizministerin fordert einerseits eine umfassende Aufarbeitung aller Vorfälle in Institutionen der katholischen Kirche. Andererseits sperrt sie sich gegen eine Änderung im Gesetz, die eine objektive und unabhängige Aufarbeitung durch die Justiz gerade ermöglichen würde."

Merk betonte ausdrücklich, dass ihre Forderung genereller Art und keine "lex Canisius" sei. "Ich setze mich seit Jahren für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern ein. Schon 2008 habe ich über den Bundesrat versucht zu erreichen, dass der sexuelle Missbrauch bereits in seiner Grundform als Verbrechen gilt. Wäre mir der Bundesgesetzgeber damals gefolgt, hätten wir für diese Fälle schon längst eine Verdoppelung der Verjährungsfrist erreicht," so die Ministerin. "Frau Leutheusser-Schnarrenberger irrt sich außerdem, wenn sie für die aktuellen Vorfälle von einer 20-jährigen Verjährungsfrist ausgeht. Die derzeit aufgedeckten Fälle sind, soweit man das aus den Medienberichten entnehmen kann, gerade keine schweren Missbrauchsfälle im juristischen Sinn und unterliegen daher der 10-jährigen Verjährung. Natürlich muss ein Rechtstaat vergeben können. Aber das darf nicht zu Lasten der Opfer gehen. Die Kritiker meines Vorschlags müssen sich fragen lassen, wer eigentlich mehr Schutz verdient: Die Opfer oder die Täter?"

Merk abschließend: "Politiker aller Parteien werden nicht müde zu betonen, dass das Strafrecht sich von seiner alleinigen Fokussierung auf die Täter lösen und die Bedürfnisse der Opfer stärker beachten muss. Es wird Zeit, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Die Opfer sexuellen Missbrauchs tragen ihr Leben lang an den Folgen der Tat. Da darf sich der Staat nicht hinstellen und sagen, nach 10 Jahren interessiert mich das nicht mehr."