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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 02.03.10


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02. März 2010 - Pressemitteilung Nr. 30/10

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedeutet nicht das Aus für die Vorratsdatenspeicherung /
Merk sieht auch die EU in der Pflicht

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk zu der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Karlsuhe hat die Vorratsdatenspeicherung nicht endgültig gekippt. Allerdings ist der Weg, wie wir ihn bisher gegangen sind, enger geworden. Es geht aber keineswegs um die Frage des "Ob", sondern um die des "Wie". Die Entscheidung zwingt den Bundesgesetzgeber, jetzt schnellstmöglich ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen, das den Vorgaben aus Karlsruhe genügt. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit gehört zu den zentralen Aufgaben des Staates. Für den Gesetzgeber ist die Vorratsdatenspeicherung ein Balanceakt. Einerseits muss der Staat die Privatsphäre seiner Bürger achten und schützen. Andererseits muss er Kriminalität bekämpfen und alles für eine erfolgreiche Terrorabwehr tun. Das dient nicht nur den Sicherheitsinteressen unseres Landes, sondern jedem einzelnen Bürger. Karlsruhe hat jetzt einige Fixseile verankert und dem Gesetzgeber damit wichtige Hilfestellungen für diese Gratwanderung gegeben. Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung sicher nicht für niedrigschwellige Kriminalität. Es ist aber keine Frage, dass es zur konsequenten Terrorismusbekämpfung auch nötig ist, sich auf die neuen Wege einzulassen, die die Kriminalität einschlägt. Ich bin froh, dass Karlsruhe diese Möglichkeiten weiterhin einräumt."

Merk sieht infolge der Entscheidung aber nicht nur den bundesdeutschen Gesetzgeber gefordert. "Ich erwarte von der neuen EU-Kommission, dass sie auf der Grundlage der Entscheidung gründlich prüft, inwieweit die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtscharta vereinbar ist. Man darf nicht vergessen, dass Deutschland ja nicht frei war in der Frage der Vorratsdatenspeicherung. Immerhin laufen derzeit gegen 19 Länder Vertragsverletzungsverfahren, weil diese die Richtilinie nicht umgesetzt haben. Deutschland hat ohnehin versucht, die Vorgaben aus Brüssel möglichst schonend anzuwenden. Beispielsweise werden Verbindungsdaten hier nur 6 Monate gespeichert, die Richtlinie sieht bis zu zwei Jahre vor."