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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 15.07.10


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15. Juli 2010 - Pressemitteilung Nr. 87/10

Merk spricht im Landtag zur Sicherungsverwahrung - Schutz der Bürger vor hochgefährlichen Tätern muss bei Neuregelung im Vordergrund stehen

Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat gestern im Landtag zu einem Antrag der SPD-Fraktion Stellung genommen und erneut betont, dass es  in erster Linie um die Frage geht, wie die Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern bestmöglich geschützt werden kann. Merk: "Der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung darf nicht stagnieren. Vielmehr müssen Schutzlücken und Widersprüche im Recht der Sicherungsverwahrung beseitigt werden, wie es auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vereinbart wurde." Auch wenn die von der Bundesregierung vorgestellten Eckpunkte einige Forderungen Bayerns aufgreifen, geben sie keine Antworten auf die möglicherweise bevorstehende Entlassung von hochgefährlichen Straftätern.

 

Ein  Verzicht auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist für Merk ausgeschlossen: "Für diese Regelung hat Bayern lange gekämpft, damit wir auch in den Fällen reagieren können, in denen sich die besondere Gefährlichkeit des Täters erst während des Strafvollzugs herausstellt. Das sind natürlich Ausnahmen, etwa wenn psychische Störungen erstmalig erkannt werden oder ganz neue Motive für weitere Straftaten ans Licht kommen. Aber es gab solche Fälle und es wird sie auch in Zukunft geben."

 

Zur Forderung der SPD, den Fokus stärker auf die Resozialisierung anstatt auf die Sicherungsverwahrung zu legen, betont Merk: "Therapieangebote auch für Sicherungsverwahrte sind doch selbstverständlich. Hier habe ich mich, gerade was die in dem Antrag angesprochenen forensischen Ambulanzen angeht, massiv und mit Erfolg für Verbesserungen eingesetzt." Es gebe aber Straftäter, die auch nach längjährigem Vollzug immer noch hoch gefährlich seien, weil alle Bemühungen um Resozialisierung nicht gefruchtet hätten, weil Therapie abgelehnt worden oder erfolglos geblieben sei. "Bei diesen Tätern geht es in erster Linie darum, einen Weg zu finden, um sie solange unterbringen zu können, wie es der Schutz der Allgemeinheit erfordert", so Merk.