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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 02.08.10


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02. August 2010 - Pressemitteilung Nr. 97/10

Merk weist Vorstoß Hahns zur Sicherungsverwahrung zurück: "Das geht an der Sache völlig vorbei"

Bayerns Justiz- und Verbraucherministerin Dr. Beate Merk zu den Erwartungen des hessischen Justizministers, am Donnerstag solle ein ausformulierter Gesetzesentwurf aus Bayern zur Sicherungsverwahrung vorliegen: "Die Forderung geht an der Sache völlig vorbei. Es geht hier doch nicht darum, Formulierungshilfe für das Gesetz zur Sicherungsverwahrung zu leisten. Vielmehr geht es um eine klare Aussage der Bundesjustizministerin: Nachträgliche Sicherungsverwahrung ja oder nein! Sobald eine Entscheidung pro nachträgliche Sicherungsverwahrung gefallen ist, sind wir gerne bereit an einer Formulierung des Gesetzes mitzuwirken. Bisher liegen die Positionen des BMJ und der Union zur nachträglichen Sicherungsverwahrung weit auseinander. Ich habe von Anfang dafür gekämpft, diese zu erhalten. Die Rechtspolitiker der Union haben letzte Woche Vorschläge gemacht, die jetzt mit der FDP abgestimmt werden müssen. Dieses Ergebnis sollten wir erstmal abwarten."

 

Merk wies auch daraufhin, dass sie bereits kurz nach der Kammerentscheidung des EGMR im Dezember 2009 konkrete Vorschläge gemacht habe, wie die nachträgliche Sicherungsverwahrung konventionsgemäß umgestaltet werden könnte. Diese Vorschläge seien bisher vom Bundesjustizministerium und auch vom Justizministerium in Hessen nicht aufgegriffen worden.