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Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

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Portal > Ministerium > Presse > Archiv > 2010 - Freigegeben am: 04.08.10


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04. August 2010 - Pressemitteilung Nr. 98/10

Merk: "Forderung der Bundesjustizministerin ist ungeheuerlich!"

Berlin/München.

"Schade, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger als zuständige Fachministerin offensichtlich über konkrete Vorschläge seitens der Union nicht informiert ist oder nicht informiert sein will. Der Bundesinnenminister hat heute dazu in einem Interview konkret seine Vorstellungen dargelegt, die ich und auch die Rechtspolitiker der Union seit langem öffentlich diskutiert und präsentiert haben. Nunmehr wundert mich auch nicht mehr die heutige Erklärung des Vizekanzlers wonach sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Unzulässigkeit der nachträglichen Sicherungsverwahrung ergeben soll. Das ist schlichtweg falsch. Das Urteil befasst sich mit keinem Wort mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Dieses Hin- und Her-Gerede angesichts eines so ernsten und für die Sicherheit unserer Bürger so wichtigen Themas ist ungeheuerlich."