Amtsgericht Neu-Ulm
22.02.2016

Amtswechsel bei der Staatsanwaltschaft München I / Bayerns Justizminister dankt Manfred Nötzel und führt Johann Kornprobst in sein neues Amt ein / Bausback: "Neues Anti-Doping Gesetz ist großer bayerischer Erfolg!"

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat heute den Amtswechsel an der Spitze der Staatsanwaltschaft München I vollzogen. Bei einem Festakt im Max-Joseph-Saal der Residenz führte er Johann Kornprobst offiziell in sein neues Amt als Leitender Oberstaatsanwalt ein. Gleichzeitig verabschiedete er dessen Vorgänger Manfred Nötzel, der seit 20. Oktober 2015 Generalstaatsanwalt in München ist.

Im rechtspolitischen Teil seiner Festansprache ging Bausback auf das Mitte Dezember 2015 in Kraft getretene Anti-Doping-Gesetz ein: "Bayern hat seit vielen Jahren für ein schärferes Dopingstrafrecht gekämpft. Es freut mich sehr, dass es uns nunmehr gelungen ist, die Rahmenbedingungen im Kampf gegen Doping entscheidend zu verbessern. Das neue Anti-Doping Gesetz greift zahlreiche langjährige Forderungen Bayerns auf. Es trägt eindeutig eine bayerische Handschrift", so Bausback. "Besonders freue ich mich über das Herzstück des Gesetzes, das sog. Selbstdoping. Mit dieser speziell ausgestalteten Konsumstrafbarkeit für Athleten zum Schutz der Integrität des Sports setzen wir endlich einen Schlussstrich unter die Lückenhaftigkeit der Rechtslage bei der strafrechtlichen Dopingbekämpfung. Auch hier übernimmt das Gesetz zentrale Elemente der bayerischen Vorschläge: Die Strafbarkeit beginnt nicht erst mit dem Startschuss oder dem Anpfiff für den Wettkampf, sondern bereits beim Training. Das ist gut so. Alles andere ginge an den Realitäten im Spitzensport vorbei!"

Bausback weiter: "Auch wenn das Gesetz wesentliche Verbesserungen enthält, geht es mir an einigen Stellen nicht weit genug. Insbesondere müssen wir zur effektiven Bekämpfung des illegalen Dopingmittelhandels den Besitz von Dopingmitteln ohne mengenmäßige Einschränkung für jedermann unter Strafe stellen, nicht nur für Spitzensportler. Eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit ist der zentrale Türöffner für Ermittlungen gegen die Händler und Abnehmer und damit der Schlüssel zu einem erfolgreichen Kampf gegen den illegalen Dopingmittelhandel!" Weiter hält Bausback die nachträglich eingefügte Vorschrift über die „tätige Reue“ für verfehlt. "Hierdurch nimmt man dem neu geschaffenen Straftatbestand ohne Not wieder einen Teil seiner Effektivität", so Bausback. "Aber dennoch: Unterm Strich können wir sagen: Die jahrelangen Mühen haben sich gelohnt! Das neue Anti-Doping Gesetz ist ein großer bayerischer Erfolg!"

Bausback sprach Generalstaatanwalt Manfred Nötzel seinen Dank aus für dessen sechseinhalbjährige Tätigkeit an der Spitze der größten bayerischen Staatsanwaltschaft, die unter anderem aufgrund der Sonderzuständigkeit als bundesweit erste Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingdelikte weit über die Landesgrenzen bekannt ist: "Sie haben als Behördenleiter jede Herausforderung souverän gemeistert. Insbesondere durch Ihr großes Engagement, Ihr Fingerspitzengefühl und Ihre Entschlossenheit haben Sie sich höchstes Ansehen erworben – innerhalb wie außerhalb der Justizfamilie! Ich gratuliere Ihnen nochmals von Herzen zu Ihrer neuen, überaus verantwortungsvollen Position. Ich freue mich auf unsere weitere Zusammenarbeit!"

An Johann Kornprobst gerichtet erklärte der Minister: "Die bayerische Justiz kann sich glücklich schätzen, Sie in ihren Reihen zu haben. Mit Ihren herausragenden juristischen Fähigkeiten, Ihrem besonderen Gespür für Menschen und Ihrem großen Einfühlungsvermögen konnten Sie bei sämtlichen Stationen Ihrer beruflichen Laufbahn auf ganzer Linie überzeugen. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass Sie den großen Herausforderungen, die das neue Amt mit sich bringt, in jeder Hinsicht gewachsen sind!"

Manfred Nötzel (65 Jahre) hat seine Justizkarriere am 1. Februar 1981 beim Amtsgericht München begonnen. Etwa eineinhalb Jahre später wechselte er zur Staatsanwaltschaft München I. Im Juli 1985 führte ihn seine Laufbahn für gut vier Jahre als Zivilrichter an das Landgericht München I. Nach Stationen als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft München I und als Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München leitete er ab Mai 1998 die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft München I. Im Februar 2003 wurde er zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft München ernannt. Ab März 2009 stand er als Leitender Oberstaatsanwalt an der Spitze der Staatsanwaltschaft München I. Das Amt des Generalstaatsanwalts in München übernahm Manfred Nötzel Mitte Oktober 2015.

Johann Kornprobst (52 Jahre) begann seine Justizlaufbahn am 1. April 1993 im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Es folgten Stationen als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft München II sowie als Richter am Amtsgericht München. Ende April 1999 kehrte er in das Bayerische Staatsministerium der Justiz zurück und übernahm in den folgenden acht Jahren verschiedene Funktionen in der Strafrechtsabteilung. Ab April 2007 war er für zwei Jahre als Richter am Oberlandesgericht München tätig, bevor er erneut in das Justizministerium zurückkehrte. Im September 2011 wechselte er zunächst als Hauptabteilungsleiter an die Staatsanwaltschaft München I und wurde dort zwei Jahre später zum ständigen Vertreter des Leitendes Oberstaatsanwalts ernannt. Seit 1. Februar 2016 steht Johann Kornprobst an der Spitze der Staatsanwaltschaft München I.

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