Amtsgericht Neu-Ulm
08.06.2018

Bundesrat berät über Musterfeststellungsklage / Bayerns Justizminister Bausback: "Gesetzentwurf schafft nunmehr insgesamt den Spagat zwischen besserem Verbraucherschutz und berechtigen Interessen der Wirtschaft / Aber es ginge besser: Durch kürzeren Instanzenzug noch effektiver und schneller zu mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen!"

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu vor der Länderkammer: "Der Dieselskandal hat gezeigt: Wir brauchen einen effektiven kollektiven Rechtsschutz, damit Verbraucher und Unternehmen sich auf Augenhöhe begegnen können. Der vorliegende Gesetzentwurf schafft nunmehr insgesamt den Spagat zwischen einem besseren Verbraucherschutz und den berechtigten Interessen der Wirtschaft."

Bausback kritisiert zugleich: "Was die Effektivität des gerichtlichen Verfahrens betrifft, ginge es aber besser: So sollten wir den Instanzenzug abkürzen. Mit den derzeit vorgesehenen drei Instanzen kann es viele Jahre dauern, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt und damit Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmer besteht. Das kann niemand wollen! Zudem brauchen wir eine Regelung zur örtlichen Zuständigkeit, damit von vornherein feststeht, bei welchem Gericht die Klage erhoben werden kann."

Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung die Vereinbarung im Koalitionsvertrag um, wonach bis spätestens 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage eingeführt werden soll. Bayerns Justizminister: "Ich freue mich sehr, dass der Gesetzentwurf gegenüber den Vorentwürfen noch einmal erheblich verbessert wurde." Unter anderem Bayern habe sich dafür eingesetzt, dass der Kreis der klagebefugten Einrichtungen eingeschränkt wurde. Klagebefugt sollten nur Einrichtungen sein, die tatsächlich die berechtigten Interessen der Verbraucher vertreten. "Bewährte wirtschaftliche Strukturen wollen wir nicht zerschlagen! Der Wirtschaftsstandort Deutschland darf nicht gefährdet werden. Deshalb müssen wir einem Missbrauch des kollektiven Rechtsschutzes vorbeugen. Eine Klageindustrie wie in den USA soll es hier nicht geben!", so Bausback.

Der Minister abschließend: "Von der Musterfeststellungsklage erwarte ich mir, dass Verbraucher ihre Rechte leichter durchsetzen können. Gleichzeitig kann die Justiz effizienter arbeiten, weil Massenverfahren gerichtlich gebündelt werden. Wenn das gelingt, haben wir für den Wirtschafts- und Rechtsstandort in Deutschland viel erreicht!"

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