Amtsgericht Neu-Ulm
15.05.2020

Bundesrat berät über Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße die Initiative. Aber: Wir brauchen gleiche Regeln für alle / Löschpflicht für strafbare Inhalte muss auch für Videoplattformen wie YouTube umfassend gelten"

Der Bundesrat berät in seiner heutigen Sitzung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hierzu: "Im Kampf gegen Hass im Netz müssen wir Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen. Der Gesetzentwurf bringt wichtige Fortschritte. Die Regeln müssen aber für alle gelten - auch für Videoplattformen wie YouTube. Liegt der Unternehmenssitz nicht in Deutschland, würde die allgemeine Löschpflicht nach dem Entwurf eingeschränkt werden. Dieser Rückschritt ist nicht nachvollziehbar. Hier muss nachgebessert werden."

Nach geltendem Recht müssen bestimmte strafbare Inhalte - z.B. volksverhetzendes oder kinderpornographisches Material - von den Plattformbetreibern gelöscht werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt Videoplattformen mit Sitz im europäischen Ausland von dieser gesetzlich angeordneten allgemeinen Löschpflicht teilweise aus. Künftig soll hier nur noch nach Einzelanordnung des Bundesamtes für Justiz oder auf Veranlassung der Sitzlandbehörden eine Löschpflicht gelten. Eisenreich: "Im Bereich der Videoplattformen ist YouTube Marktführer. Die verantwortliche Gesellschaft hat ihren Sitz in Irland. Damit würde die Löschpflicht in Deutschland weitgehend leerlaufen." Der Minister spricht sich dafür aus, Videoplattformbetreiber mit Sitz im europäischen Ausland auch weiterhin umfassend der allgemeinen Löschpflicht zu unterwerfen: "Das EU-Recht belässt den Mitgliedstaaten Handlungsspielräume. Diese sollten wir nutzen."

Der bayerische Justizminister weiter: "Auch im Bereich rechtswidriger Kommentare in sozialen Netzwerken greift der Entwurf zu kurz. Ich halte es für sinnvoll, die sozialen Netzwerke zu verpflichten, nicht nur einen gemeldeten Kommentar, sondern zumindest auch wortgleiche Kommentare zu löschen. Dafür hat sich auch die Justizministerkonferenz ausgesprochen. Der Beschwerdeführer könnte dann mit nur einer Meldung zumindest die Löschung aller wortgleichen Posts erreichen und müsste nicht gegen jeden einzelnen Inhalt gesondert vorgehen."

Eisenreich abschließend: "Den Kampf gegen Hass im Netz gewinnen wir nur, wenn wir die sozialen Medien stärker in die Pflicht nehmen. Kein Videoplattformbetreiber soll sich hinter seinem Sitz im europäischen Ausland verstecken können. Deshalb besteht Handlungsbedarf."

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