Amtsgericht Neu-Ulm
16.07.2020

Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Volksbegehren "#6 Jahre Mietenstopp" unzulässig / Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bremsen des Mietpreisanstiegs ist wichtiges Anliegen / Mietenstopp durch Landesgesetz ist verfassungswidrig / Brauchen mehr preiswerten Wohnraum und fairen Interessenausgleich im Mietrecht"

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens "#6 Jahre Mietenstopp" nicht vorliegen. Kernforderung des Volksbegehrens war es, Mieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten in Bayern bei laufenden Mietverhältnissen auf dem freien Markt sechs Jahre lang weitgehend zu unterbinden. Hierzu erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Jede andere Entscheidung wäre eine echte Überraschung gewesen. Die Rechtslage ist klar. Ein Landesgesetz, das die Mieten für Wohnungen auf dem freien Markt für sechs Jahre einfriert, ist verfassungswidrig. Das ist keine Frage des politischen Willens, sondern der Gesetzgebungskompetenz. Diese hat der Bund, nicht die Länder."

Eisenreich betont: "Die vor allem in Ballungsräumen hohen und steigenden Mieten sind eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Wir wollen, dass sich Menschen mit normalen Einkommen, Senioren und Familien das Leben in den Ballungsräumen weiter leisten können. Eine Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist daher auch für mich und die Bayerische Staatsregierung ein wichtiges Anliegen. Einfache Lösungen gibt es hier nicht. Notwendig ist ein Bündel an Maßnahmen von Kommunen, Land und Bund in verschiedenen Bereichen."

"Soweit unsere Kompetenzen im Mietrecht auf Landesebene reichen, haben wir gehandelt", so der Minister. "Wir haben die Mietpreisbremse im Freistaat über den 31. Juli 2020 hinaus verlängert, um eine lückenlose Geltung der Mietpreisbremse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sicherzustellen. In einem zweiten Schritt werden wir die Mieterschutzverordnung auf aktualisierter Datengrundlage neu erlassen, um die neueren Entwicklungen der bayerischen Wohnungsmärkte zu berücksichtigen. Dazu lässt das Justizministerium von einem externen Institut ein neues Gutachten erstellen."

Eisenreich weiter: "Wir brauchen einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern. Wir begrüßen daher ausdrücklich die vom Bundesgesetzgeber beschlossene bessere Rückforderungsmöglichkeit für zu viel bezahlte Miete bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse. Zudem setzen wir uns in Berlin für eine spürbare und effektive Ahndung von Wuchermieten ein. Die große Mehrheit der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Schwarze Schafe unter den Vermietern verdienen aber keinen Schutz. Die Hürden im Wirtschaftsstrafgesetz müssen deshalb gesenkt und der Bußgeldrahmen erhöht werden. Dazu hat Bayern einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem der Bundesrat mit klarer Mehrheit zugestimmt hat. Wenn eine Wohnung veräußert wird, halte ich es zudem für sinnvoll, dass die Miete für drei Jahre nicht erhöht werden darf."

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